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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
henry
17.07.2005, 09:52 Uhr
Neues von der reißverschlußfront
der verkehrssicherheitsberater der polizei teilt mir heute (!) auf anfrage mit:
(http://www.verkehrssicherheitsberater.de/)
"Reißverschlussverfahren
Seit dem 1. Februar 2001 KANN auf Fahrstreifen, die plötzlich durch Baustellen oder auch durch liegengebliebene Fahrzeuge enden, bis vor das Hindernis vorgefahren werden.
...
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass einige Besserwisser den auf dem linken Fahrstreifen fahrenden Fahrzeugführer, der ja nunmehr bis unmittelbar vor Beginn der Verengung vorfahren KANN, blockieren. ..."
so steht es seit heute auf der seite des verkehrssicherheitsberaters der polizei. es heißt nicht mehr, wie noch bis gestern (!): MUSS VORFAHREN und HAT VORZUFAHREN, sondern zweimal KANN.
endlich scheint sich was zu tun, vielleicht kriegen wir doch noch einen vernünftigen §7 IV stvo hin.
und wie sehen das die reißverschlußexperten, insbesondere die herren und damen fahrlehrer? das würde mich ja nun brennend interessieren.
henry
17.07.2005, 11:34 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
ich finde es immer wieder erstaunlich, wie schwierig kommunikation sein kann:
vorweg: ich weiß, wie das reißverschlußverfahren gehen soll (SOLL). so stehts aber nicht im §7 IV stvo. trotzdem wird besonders auch von fahrlehrern immer wieder hartnäckig behauptet, das beabsichtigte (BEABSICHTIGTE) verfahren stünde tatsächlich drin.
mein heutiger beitrag soll unterstreichen, daß es mir inzwischen gelungen ist, auch die polizei (aber durchaus auch andere) davon zu überzeugen, daß die gebetsmühlenhaft wiedergekäuten behauptungen zum reißverschluß nicht stimmen.
also: der §7 IV stvo schreibt NICHT vor, bis nach vorne durchzufahren, verbietet NICHT das frühere einordnen. eben dies wird aber von vielen nach wie vor behauptet (bloß weil dies die NICHT klar geäußerte ABSICHT des gesetzgebers ist). es wird lediglich vorgeschrieben, daß man an der engstelle selbst 1:1 reingelassen werden muß, sonst nichts, überhaupt nichts.
was wir brauchen, ist eine klare vorschrift, daß bei wegfall eines fahrstreifens bis vorne durchgefahren werden MUSS, daß zu früh nicht eingeschert werden DARF, daß in solchen fällen das rechtsfahrgebot AUFGEHOBEN (natürlich nur bei wegfall der linken spur) ist. solange die widersprüche in diesem punkt in der stvo verbleiben, wird es bei den unsäglichen katastrophalen zuständen beim reißverschluß bleiben. es wäre so leicht, dies zu ändern, und manchmal meine ich, man will es einfach nicht.
Chiller
17.07.2005, 12:48 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
Henry das ist falsch was du schreibst. Ich kann dir nur in einem Punkt Recht geben und zwar in dem, dass der Text der STVO manchmal zweideutig ist. Aber genau deswegen soll man in der theoretischen Prüfung nicht den STVO-Text stur auswendig lernen sondern auch die Hintergedanken vermittelt bekommen. Und der ist beim Reißverschlussverfahren nunmal ganz klar der, dass man bis zur Engstelle vorfährt. Alles andere ist ein fehlerhaftes Verhalten.
henry
17.07.2005, 13:06 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
@chiller
ich geb dir ja recht. nur haben prüfungsunterlagen für die fs-prüfung keine rechtliche bindung. is ja gut, wenn die fahranfänger das vermittelt bekommen, was tatsächlich beabsichtigt ist. die andern müssen dann ja wohl erst aussterben. inzwischen leben wir weiter mit den unsäglichen zuständen, oder?
der wortlaut der stvo ist aber eindeutig: es ist nur geregelt, was ganz vorne zu passieren hat, sonst nichts. auch die Änderungsverordnung zur stvo vom 11.12.2000 sagt in aller deutlichkeit: "Das Reißverschlussverfahren BEGINNT unmittelbar vor dem Anfang der Verengung." es geht wirklich nicht deutlicher, daß die regelung nach §7 IV stvo nichts zu den vorgängen sagen will, die sich nicht unmittelbar vor dem beginn der engstelle abspielen.
lediglich in der begründung zur änderungs-vo zur stvo vom 11.12.00 ist zu lesen:
"Vielfach wird es jedoch durch die Verkehrsteilnehmer, indem sie sich zu früh auf den weiterführenden Fahrstreifen einordnen, fehlerhaft praktiziert. Die Änderung verdeutlicht dem Fahrzeugführer, dass der Übergang auf den durchgängig befahrbaren Fahrstreifen erst am Beginn der Engstelle vorzunehmen ist."
erst hier und wohl ohne jede rechtliche bindungwirkung wird endlich gesagt, was gemeint ist. richter haben sich an gesetze zu halten, nicht an begründungen. UND ICH AUCH! UND ICH MÖCHTE ENDLICH EINE FÜR ALLE NACHVOLLZIEHBARE SINNVOLLE REGELUNG. aber das wäre ja zu einfach.
Chiller
17.07.2005, 13:26 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
Wo jetzt eventuelle Verwarnungsgelder und sogar Richter ins Spiel gebracht werden, folgendes dazu: Ein Fehlverhalten am Reißverschluss ist nicht mit Bußgeldern belegt, deswegen muss auch keiner befürchten, der Willkür ausgesetzt zu sein.
» nur haben prüfungsunterlagen für die fs-prüfung keine rechtliche bindung «
Natürlich nicht aber sie interpretieren die vorhandene Rechtslage (wie es übrigens viele Gesetzeskommentare auch tun).
Auf Grund der vielen bunten Bildchen mögen die Fahrschulbücher vielleicht unseriös wirken aber auch sie wurden von Verkehrsrechtsexperten erstellt.
Und ob jetzt der Wortlaut in der STVO klarer hätte sein können oder nicht ist doch eine müßige Diskussion die allenfalls Juristen interessiert. Für uns kleine Autofahrer reicht doch das Wissen, dass man bis vorne durchfahren muss.
henry
17.07.2005, 13:47 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
"Für uns kleine Autofahrer reicht doch das Wissen, dass man bis vorne durchfahren muss. " genau das wissen nun mal viel zu viele anders und sie liegen nicht unbedingt falsch damit.
denn, was ist mit dem rechtsfahrgebot (bei enden der linken spur), das ja in §2stvo steht und zwar vorrangig? warum ordnen sich denn so viele zu früh ein? einmal, weil sie angst haben, vorne nicht reingelassen zu werden (nicht unbedingt stichhaltig), zum anderen weil sie sowieso rüber müssen und nach §2stvo auch grundsätzlich verpflichtet sind, möglichst weit rechts zu fahren. nach §7 IV stvo DÜRFEN sie zwar links bleiben, MÜSSEN dies aber NICHT. und genau da liegt der hund begraben. dieses MUSS muß rein, dann hätten wirs. (von mir aus inklusive spurwechselverbot und überholverbot, aber da wirds natürlich knifflig).
Chiller
17.07.2005, 14:15 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
Dein gefordertes "MUSS" würde kaum helfen denn die allerwenigsten lesen tatsächlich die STVO! Daher glaube ich auch nicht, dass das Fehlverhalten am Reißverschluss an einer unklaren Formulierung liegt.
Vielmehr wissen die meisten wie man sich korrekt verhalten soll aber sie tun es trotzdem nicht! Und bei solchen Leuten kann man den Text 1000mal umformulieren, es bringt nix.
Siehe auch Kahlebergers Beispiel: deutlicher als mit einer durchgezogenen Linie kann man es doch nicht machen. Trotzdem halten sich einige nicht dran.
henry
17.07.2005, 14:43 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
es ist tatsächlich bei uns üblich, die regeln so auszulegen, wie es einem gerade paßt. und wenn etwas nicht ausdrücklich vorgeschrieben oder verboten ist, erst recht. und am allererstrechtesten, wenns nichts kostet, sich falsch zu verhalten.
sogar, wenn man davon nachteile hat, wie beim falschen rv-verhalten, aber wie gesagt, die meisten ERHOFFEN sich vom zu frühen einordnen weniger stress und glauben sich richtig zu verhalten: das gegenteil ist der fall, wissen wir alle.
mein paradebeispiel noch mal: gurtpflicht 1.1.76. erfolg: keine nennenswerte erhöhung der gurtquote. bußgeld 1984: hochschnellen der gurtquote auf über 90%, um ca. 3000 weniger tote (1983: über 13000, 1985: ca. 10000) in einem jahr, der kräftigste einbruch bei den verkehrstotenzahlen. und das alles wegen lächerlicher 40.- märker bußgeld und obwohl immer noch die meisten nicht vom gurt überzeugt waren. aus heutiger sicht einfach unvorstellbar.
so, und was würde passieren, wenn in zukunft die vorschrift lautet: MUSS vorfahren, DARF NICHT vorher rüberwechseln und das auch was kostet, wenn man es anders macht. na? genau! so schnell können wir alle gar nicht gucken, wie sich das rumspricht und durchsetzt. auch und sogar und vor allem bei den alt-führerscheinern.
Dani N.
17.07.2005, 16:02 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
hallo Leute,
es gibt auf der ganzen Welt kaum ein Gesetz, das alle Eventualitäten wasserdicht einschließen könnte, dazu gehören auch die diversen Straßenverkehrsordnungen. Sonst bräuchten wir keine Advokaten. Autofahren ist da sowieso noch ein besonderer Fall. Um kleine Kratzer an einer Stoßstange wird ein Theater veranstaltet, daß man meinen könnte, es gäbe keine anderen Sorgen im Leben.
Wenn zwei Spuren zu einer zusammenlaufen, dann müssen sich die Autofahrer einigen. Daß wir dazu scheinbar nicht in der Lage sind, spricht nicht gegen die StVO, sondern gegen uns. Der eine fährt halt 50 Meter eher in die andere Spur rüber, weil sich da gerade ein Lücke auftut und der andere nicht. Das Problem ist doch der Neid, des einen, der früher eingefädelt hat und ein paar Meter weiter vorne jemanden reinlassen soll, der ihn eben rechts überholt hat.
Nicht die mangelhafte StVO, sondern das Alphatiersyndrom ist unser Problem. Das drückt sich doch auch in diesem Thread schon wieder aus. Jeder möchte recht behalten. Fahren wir Auto wegen der StVO, oder weil wir von A nach B wollen?
"UND ICH AUCH! UND ICH MÖCHTE ENDLICH EINE FÜR ALLE NACHVOLLZIEHBARE SINNVOLLE REGELUNG"
@ henry,
wieso mußt Du so einen Satz in Großbuchstaben rausschreien? Weil Du die Sicherheit haben möchtest, dass auf jeden Fall der andere Idiot, den Schaden zu zahlen hat, wenn es Dir mal doch Dein "heiliges Autoblech" verbiegen sollte?
Ich bewundere euch alle, die ihr jederzeit in der Lage seid, euch voll konzentriert, in psychisch ausgeglichener Gemütslage, die StVO im Detail im Kopf, hinters Steuer zu setzen. Mir gelingt das leider nicht immer.
Wird die Verkehrssicherheit denn dadurch verbessert, dass hier kilometerlanges Blech diskutiert wird? Was ist denn Recht? Sind es die Mittel und Möglichkeiten, die unserer grün uniformierte "Rennleitung" an die Hand gegeben werden, um uns durch Verwarn- und Bußgelder zur Räson zu bringen. Ist das Recht ein Produkt unserer Gesetzgebung?
Oder ist Recht das was richtig ist? Nein! Das kann es auf keinen Fall sein, denn sonst müsste doch derjenige, der z.B. das Bremspedal aus Sturheit nicht betätigt, weil er im "Recht" ist, jederzeit voll zur Verantwortung gezogen werden müssen. Und das ist, wie wir alle wissen nicht immer der Fall. Und überhaupt, ein Fehlverhalten kann nur ein solches sein, das auch durch gesetzliche Regelung nachgewiesen werden kann.
Hilfe, wer so denkt wie ich, der fällt unweigerlich wieder in die Steinzeit zurück. In jene unseligen Zeiten, wo alles drunter und drüber ging, wo die Menschen auf gegenseitige Hilfe angewiesen waren. Keine Rückendeckung durch die Polizei, keine Hilfe durch findige Winkeladvokaten. Keine Rechtsschutzversicherung. Entsetzlich!
Oh ja, ich muss mich ändern. Es geht nicht anders. Auch ich muss zu der Einsicht gelangen, dass ich mich im Straßenverkehr nicht zwischen Menschen bewege, sondern zwischen Autos, gesteuert von Wesen, die teilweise keine Ahnung von der StVO haben. Nein, ich darf nie wieder nachgiebig sein, sonst werden die niemals auf ihre Fehler aufmerksam werden. Ich muss die Straßenverkehrsordnung so lernen, dass sie in Sekundenbruchteilen abrufbar ist. Ja, und ich sehe auch ein, warum es wichtig ist zu wissen, ob einer im Recht sein kann, der, von rechts kommend, rückwärts auf der falschen Seite aus der Einbahnstraße fährt. Der Gesetzgeber ist gefordert sämtlich Lücken zu schließen. Ich muss sicher sein können, dass ich wirklich im Recht bin, wenn ich ihm reinfahre. Nur so geht es. Ab sofort wird der Verstand dem Recht untergeordnet. Ich will endlich auch eine gute Autofahrerin werden.
Georg_g
17.07.2005, 16:38 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
Naja, der "Verkehrssicherheitsberater" der Polizei ist für mich nicht das Maß aller Dinge. Der geht offensichtlich auch davon aus, dass es immer der linke Fahrstreifen ist, der endet. Dabei gilt das Reißverschlussverfahren natürlich auch, wenn der rechte Fahrstreifen endet.
@ henry:
Du hast in gewisser Weise, nämlich in rein sprachlicher Hinsicht, recht, aber du ziehst m.E. die falschen Schlüsse daraus. Zunächst mal ist es richtig, dass in der StVO eine ausdrückliche Vorschrift, dass man erst kurz vor der Engstelle den Fahrstreifen wechseln darf, nicht wortwörtlich vorhanden ist. Was du dir also wünschst, ist eine klare und unmissverständliche Formulierung, die etwa so lauten könnte:
"Fahrzeugführer, die den endenden Fahrstreifen befahren, dürfen erst unmittelbar vor der Engstelle auf den weiterführenden Fahrstreifen wechseln."
Trotzdem ist deine Ansicht, man könne wechseln, wo man wolle, nicht richtig. Rechtsvorschriften sind auslegungsbedürftig, ohne entsprechende Interpretation kommt man häufig nicht weiter. Nun muss man sich fragen, warum man im Jahr 2001 die StVO um jene Textpassage ergänzt hat. Bei zweckmäßiger Auslegung kann man nur zu dem Schluss kommen, dass der Verordnungsgeber erkannt hat, dass die "Frühwechsler" den Fahrstreifen künstlich immer weiter verkürzen, den Stau also immer weiter nach hinten verlagern und das Aufnahmevermögen der Fahrbahn immer weiter reduzieren. Der sog. "Schutzzweck", also die Absicht, die hinter einer Vorschrift steckt, ist hier also eindeutig, dass man wirklich bis kurz vor die Engstelle fährt und erst dort den Fahrstreifen wechselt.
Wie gesagt, muss nicht jedes Ge- oder Verbot wortwörtlich in einem Gesetz oder in einer Verordnung genannt sein. Ich will das mal an einem (übertriebenen) Beispiel verdeutlichen. Nirgends im Gesetz, auch nicht im StGB, steht, dass es verboten ist, einen anderen Menschen umzubringen. Nach deiner Argumentation fehlt also eine Vorschrift wie: "Es ist verboten, einen anderen Menschen zu töten." Im StGB steht aber, dass ein Mörder mit lebenslanger Haft bestraft wird, und es wird auch definiert, wer ein Mörder ist, ergo ist eine explizite Nennung des Verbots nicht notwendig.
Du machst dir hier so viel Mühe, andere Teilnehmer von deinen Ansichten zu überzeugen. Warum schreibst du nicht mal an den Verkehrsminister, schilderst die Misere und schlägst vor, dass die Pflicht, bis zur Engstelle vorzufahren, bei der nächsten StVO-Änderung wortwörtlich aufgenommen wird? Allerdings bezweifle ich, dass eine erneute Änderung in diesem Punkt eine tatsächliche Änderung bewirken könnte. Das Vorfahren bis zur Engstelle gebieten nämlich eher Vernunft und Logik, weniger die StVO.
FLiszt
17.07.2005, 17:33 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
Also ihr habt ja Probleme, mit eurem Reissverschluss... verstehe nicht was es an einer so einfachen Sache zu diskutieren oder gar zu gesetzesregeln gibt.
Ich mach es immer so (weiss nicht ob das gesetzeskonform oder auch nur politisch korrekt ist):
Auf sich aufhoerenden Spur so weit wie moeglich vorfahren, bis der Verkehr ins Stocken geraet. Dann nach einer Luecke Ausschau halten, bzw. nach einer Fahrzeugkombination, bei der das vordere Fahrzeug vermutlich schneller startet als das hintere. Ein LKW hinter einem Golf ist sehr geeignet, aber genauso ein Ford Ka mit einer geradeausstarrenden Frau hinter einem BMW mit Sonnenbrillentraeger. Mit etwas Erfahrung erkennt man die geeigneten Kombinationen sofort.
Wenn die Spur jetzt anfaehrt, wird an besagter Stelle eine Luecke aufreissen.
Auf meiner Spur lasse ich nach vorne genuegend Abstand um etwas Anlauf zu nehmen. Ich beschleunige mit dem vorderen Fahrzeug mit und lasse mich direkt dahinter in die entstehende Luecke gleiten.
Funktioniert praechtig und behindert niemanden, der hintere muss nicht bremsen sondern nur etwas weniger Gas geben.
Vor allem wenn auf beiden zusammenlaufenden Spuren genuegend Abstaende gelassen werden, kann der Verkehr auf diese Art trotz Reissverschluss gleichmaessig rollen und geraet nicht ins Stocken.
henry
17.07.2005, 17:53 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
@dani
natürlich unterschreibe ich jedes wort deines beitrags. nur es ist halt so, daß wir die schlamastik haben und m.e. leicht ändern könnten. ich werde einfach das gefühl nicht los, daß das von vielen nicht gewünscht wird, weil dann die vorteile des vorbeifahrens vorüber wären, und alle anderen auch der reihe nach, wie das ja wohl das reißverschleißen auch will, zum zuge kämen. die großschreibe kam nur daher, weil ich anderes groß geschrieben hatte, das ich tatsächlich herausheben wollte, die großschreibe war noch eingestellt, und ich hätte den satz noch mal schreiben müssen, ist doch wirklich nicht so wichtig, oder. klare regelungen wären wichtig, aber außer mir scheint die kaum jemand zu wollen. interpretationen stehen jedem ohnehin frei, vor allem wenn was nicht klar geregelt ist.
@georg
daß ich einen anderen nicht töten darf, kann natürlich auch in anderen worten ausgedrückt werden, wie dies das stgb in differenzierter weise für die verschiedenen tötungsarten tut. da gibt es ja auch keinerlei dissens.
daß ich aber mit dem reißverschlußverfahren erst ("Das Reißverschlussverfahren BEGINNT unmittelbar vor dem Anfang der Verengung.") vor der entstelle anfangen darf, steht nun mal eindeutig in der änderungs-vo zur stvo vom 11.12.00. aus keiner formulierung kann auch nur mit phantasie abgeleitet werden, daß ich mich vorher nicht einordnen darf, nirgends steht, daß ich bis vorne durchfahren muß, ich darf, ok, aber ich muß nicht. auch wenn alle fahrschulen von dl dies behaupten.
ich muß auch nicht rechts überholen, wenn rechts die spur endet, und ich schneller als die linken vorwärtsfahren könnte, ich tue das auch nicht. und ich weiß sogar, warum. nur so bekomme ich es hin, daß sich die links aufgereihten nicht verkakeimert vorkommen, daß nicht immer wieder von links zurück nach rechts ausgeschert wird, daß es nicht zu überflüssigen bremsmanövern kommt, daß es auch nicht zu auffahrunfallgefahren kommt usw usw usw usw.
ich muß nämlich nicht rechts überholen, ich darf aber. ich muß nicht bis vorne hinfahren, ich darf aber, ich muß nur - wenn ich denn auf meiner spur vorne angekommen bin - reingelassen werden. sonst nichts.
und das läßt sich leicht klarer fassen, wenn man will. das gurtbeispiel ist für mich nach wie vor schlagend: erst seit es mit bußgeld bewährt ist, den gurt nicht angelegt zu haben, wird er auch angelegt, vorher nicht. obwohl man sogar mußte. vorfahren an der engstelle ist laut stvo nicht vorgeschrieben, rechtsfahrgebot gilt aber, also wie soll sich ein gutwilliger dann verhalten? sobald das bußgeld und die klare regelung da ist, gehts, da wette ich jeden betrag.
übrigens ist das argument, es würde stauraum verschwendet, so ziemlich das schwächste. das hört sich so an, als ob die autobahn ein riesiger parkplatz wäre. eine engstelle, wo es nicht zum stillstand gekommen ist (z.b. weil sich zwei wegen unterschiedlicher interpretation des §7 IV stvo in die "blech"haare gekommen sind, das heißt dann klassisch: riesenstau an der baustelle) hat ja einen, wenn auch geringen abfluß. und überall dort, wo so viel stau ist, daß zwei schlangen da sind, gibt es auch keine probleme.
Georg_g
17.07.2005, 19:27 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
aus keiner formulierung kann auch nur mit phantasie abgeleitet werden, daß ich mich vorher nicht einordnen darf, nirgends steht, daß ich bis vorne durchfahren muß, ich darf, ok, aber ich muß nicht.
Ja gut, dann sind wir uns ja fast einig. Und das fehlende explizite Verbot dürfte ja auch der Grund sein, warum die "Frühwechsler" keine bußgeld- oder verwarnungsgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit begehen.
Die "Frühwechsler" verstoßen m.E. auch noch gegen § 1 Abs. 2 StVO, weil sie mit ihrem Verhalten andere mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindern.
Und jetzt noch ein bisschen Philosophie: Im Verwarnungsgeldkatalog steht unter der Tatbestandsnummer 101036 folgendes:
"Sie behinderten Andere, indem Sie Ihnen das Einordnen im sogenannten Reißverschlussverfahren nicht ermöglichten - 20 Euro."
Sicher würde fast jeder (und ich denke, so ist die Vorschrift auch gemeint) das so verstehen, dass damit nur die Fahrzeugführer auf dem durchgehenden Fahrstreifen gemeint sind. Bei einer recht weiten Auslegung könnte man aber auch zu dem Schluss kommen, dass damit die "Frühwechsler" angesprochen werden, denn sie behindern andere und ermöglichen nicht das Reißverschlusverfahren, das ja bekanntlich erst unmittelbar vor der Engstelle durchgeführt werden soll.
Wie gesagt halte ich eine erneute Änderung der StVO nicht unbedingt für notwendig. Wer kapiert hat, worum es geht, der fährt bis zur Engstelle vor. Wer es nicht kapiert hat, dem ist auch mit StVO-Änderungen nicht beizukommen.
Chiller
17.07.2005, 19:29 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
Nee Henry du scheinst das Reißverschlussverfahren falsch verstanden zu haben. In folgendem Link ist weiter unten die Prüfungsfrage zu richtigem Verhalten beim Reißverschluss zu finden. Und dort ist auch gleichzeitig schon die Lösung angekreuzt ;-)
http://www.fahrtipps.de/frage/reissverschlussverfa
hren.php
Georg_g
17.07.2005, 19:32 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
@ FLiszt:
Auf sich aufhoerenden Spur so weit wie moeglich vorfahren, bis der Verkehr ins Stocken geraet.
Und wenn auf einer dicht befahrenen Autobahn der Verkehr schon 1 km vor der Engstelle ins Stocken gerät, dann wechselst du auch schon dort?
Ich fahre IMMER bis zur Engstelle vor, auch bzw. gerade dann, wenn der Verkehr schon viel früher stockt. Ist die endende Spur auf den letzten Metern völlig frei (weil die ängstlichen Frühwechsler alle schon weg sind), dann mache ich allerdings auf den letzten Metern vor dem Hindernis etwas langsamer, d.h. ich gleiche meine Geschwindigkeit an die andere Spur an. Dieser kleine psychologische Trick hilft, dass man für die Fahrer auf der anderen Spur nicht als "Drängler" gilt.
henry
17.07.2005, 20:21 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
@ georg
Tatbestandsnummer 101036 kann sich ausschließlich nur auf die situation unmittelbar vor der engstelle beziehen, nur dort gilt die regelung "anderen den übergang zu ermöglichen" (frei zitiert).
bei einer entsprechenden regelung könnte man auch hier klarheit schaffen. und selbstverständlich hält sich der deutsche autofahrer, jedenfalls in der mehrheit, nicht an regeln, sondern an sein bestreben der strafvermeidung. ein bußgeld für nicht- vorfahren und zu-früh-einordnen und alles flutscht. zwischen 10000 und 15000 menschen mußten sinnlos sterben, weil man 1976 auf eine bußgeldandrohung für das nicht-anlegen der gurte verzichtet hat. die pflicht bestand, aber wen juckt das, wenns nix kost?
auch unser fliszt verhält sich, wie er lustig ist, und es kann ihm nichts passieren. und warum, weil alles so klar ist, oder? wenn ich recht sehe, hat fliszt seinen führerschein auch noch nicht sehr lange.
undsonstgehtsnoch
17.07.2005, 21:22 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
>>zwischen 10000 und 15000 menschen mußten sinnlos sterben, weil man 1976 auf eine bußgeldandrohung für das nicht-anlegen der gurte verzichtet hat<<
und wer kann das ausschließen, dass nicht heute genau die 10 % generell ohne Gurt fahren, beim Fahren telefonieren, etc. die sowieso nicht an sicheres Fahren denken ?
http://www.bast.de/htdocs/veroeffentlichung/bastin
fo/galerie/foto1705_1.htm
Dreizack
17.07.2005, 23:02 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
Dani, FLiszt und Georg, 100% Beipflichtung!
Mein lieber henry es ist dir unbenommen deine devote Ader auszuleben, wenn du für alles Vorschriften,Gesetze, am Besten nach dem von dir diktierten Wortlaut brauchst, no Problem.
Aber laß doch die andern einfach in Ruhe, fahr mal nach England und schau dir das dort mal an, da funktioniert so gut wie alles im Straßenverkehr einfacher weil die Leute einfach rücksichtsvoller sind.
Bedenke wenn du, was du ja offensichtlich so sehr liebst, wieder mit dem Finger auf andere zeigst, drei Finger zeigen auf dich!
Ich unterstelle dir jetzt mal so, auch anhand der Lichtdiskussion, so eine Art Verkehrsoberlehrer zu sein, der Typ der bei 120 Tempolimit schön links bleibt und den bösen Verbrecher hinter ihm, der verbrecherischer Weise schneller fährt, nicht vorbei läßt.
Sicher gibt es absolute Knetköppe hinterm Steuer, aber immer auf seinem Recht zu bestehen und für jede denkbare Sache eine Handhabe zur Maßregelung zu fordern ist keinen Deut besser, im Gegenteil.
Vergiß nicht bei Fahrzeuglenkern handelt es sich auch nur um Menschen, was du glaubst Fordern zu müssen ist eine sehr ignorante Utopie die überdies eine absolute Überwachung erfordert.
Naja dieser rücken wir duch Verkehrsvideokameras und nicht zuletzt Toll-Collect immer näher, dann bist du der einzig verbleibende auf Deutschlands Straßen, weil so edel und gut wie du ist halt sonst keiner.
Dann bräuchten wir aber die Lichtpflicht für PKW nicht mehr , oder?
Dann vielleicht für Fußgängster........
Georg_g
17.07.2005, 23:20 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
@ Heuschrecke:
Was "unmittelbar vor der Engstelle" bedeutet, hängt natürlich von der Geschwindigkeit ab, die man gerade fährt. Fließt der Verkehr trotz Verengung an dieser Stelle noch recht flott, z.B. auf der Autobahn mit 120 km/h, dann erwartet niemand von dir, dass du 5 m vor der Engstelle in James-Bond-Manier einen Haken schlägst.
Korrekterweise sollte man das "unmittelbar" nicht als Strecken-, sondern als Zeitangabe auffassen, dann bleibt die genaue Entfernung flexibel und geschwindigkeitsabhängig. Die Diskussion um das Reißverschlussverfahren wird aber i.d.R. meist auf die Situation bezogen, dass Stop-an-Go-Verkehr herrscht.
FLiszt
18.07.2005, 08:33 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
»auch unser fliszt verhält sich, wie er lustig ist, und es kann ihm nichts passieren.«
Genau.
» und warum, weil alles so klar ist, oder?«
Nein, weil er beim Fahren aus dem Fenster guckt statt in ein Gesetzbuch.
»wenn ich recht sehe, hat fliszt seinen führerschein auch noch nicht sehr lange. «
Das ist immer relativ. Relativ zu dir hab ich ihn noch nicht lange, da hast du recht.
henry
18.07.2005, 08:42 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
henry 18.07.05, 08:41 Uhr
zu: lichtpflicht kommt!! endlich!!! hoffentlich bald!!!!
@heckantriebler (u.a.)
"...deswegen bin ich kein potensieller Unfallverursacher. "
wenigstens einer, ein einsamer einziger, der kein potentieller unfallverursacher ist (selbstverständlich nur wegen licht, musik und serienauto oder nicht). da können wir uns alle glücklich schätzen. nur leider, leider sind alle anderen und zwar ohne ausnahme, mich eingeschlossen, potentielle unfallverursacher (und potentielle unfallopfer).
und wenn eine so einfache sache, wie lichtanmachen am tage, die chancen ein potentieller unfallverursacher oder unfallopfer zu werden verringert (sogar nachweislich erheblich), dann denke ich doch, daß alle anderen - dein argument aufgegriffen - einsehen müßten (nur darauf möchte ich nun mal nicht warten müssen), wie gut es wäre, den schalter zu betätigen.
in all den immer zahlreicher werdenden ländern, wo das licht-am-tage vorgeschrieben ist, sind natürlich alle diejenigen, die das gut finden, genau solche deppen wie ich, ich weiß. und denen fällt fast nichts anderes ein, als alle anderen mit solchem schwachsinn wie lichtanmachen zu drangsalieren und ihnen ihre freiheit zu beschneiden.
so sind wir eben, wir deppen, die seit jahrzehnten nur vorschriften machen, geschwindigkeiten vorschreiben, gurtanlegen zur pflicht machen, rechtsfahrgebot erlassen, von der verunstaltenden helmpflicht zu schweigen usw usw (die liste unserer untaten hab ich hier schon veröffentlicht).
und damit leben wir übrigens spätestens seit hamurabi, von dem auch ein gewisser moses seinen schwachsinn abgeschrieben hat, oder hab ich schon wieder was durcheinandergebracht?
henry
18.07.2005, 08:46 Uhr
zu: Neues von der reißverschlußfront
ich seh grade, daß der letzte beitrag auf die falsche baustelle geraten ist, aber wie mans nimmt, auch hier gehts schließlich um eine neue oder zu ändernde vorschrift, um anderen den spaß am fahren zu vermiesen.
also bitte "lichtanmachen" durch "novelliertes reißverschlußverfahren" ersetzen, dann stimmts wieder.
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