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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pamsat
01.07.2005, 01:28 Uhr

Schild "angefahren"

Hallo, vor etwa einer Woche habe ich Schild "angefahren". Ist, so blöd sich das auch anhört, beim vorwärts einparken passiert. Habe wohl nicht richtig aufgepasst. Es handelt sich um ein Vorfahrtschild. Ich habe es "kaum" berührt, an meinem Auto ist kein Schaden entstanden und das Schild steht nur minimal schräg (man muss wirklich genau hinsehen um es zu merken). Hätte ich das melden müssen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
03.07.2005, 13:50 Uhr

zu: Schild "angefahren"

»sondern? der rechte winkel in der quadratur des kreises? ;-) berichtige mich! «

Nun, der rechte Winkel der eigentlichen Schildfläche zur Fahrtrichtung auf der Strasse dürfte damit gemeint sein.
Gruß
Andreas

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

110 oder 112

0130

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h