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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RainDog
04.07.2005, 10:44 Uhr

wieder mal Stoßstange... reingefahren!

Hallo Allerseits,

habe heute morgen (noch nicht wach genug) einem Kollegen(-innen?) beim Parken in die Stoßstange reingefahren. Habe am Auto meine Visitenkarte hinterlassen, bin jetzt aber unsicher... Soll ich das auf jeden Fall bei der Polizei melden?? Bei der Polizeistelle hier im Dorf oder wie?

Und die zweite Frage, zur Kostenabschätzung: Ich habe selber Golf 3 mit Gummistoßstange, bin aber in ein Mazda metallic reingefahren. Ich konnte es mir nicht nächer anschauen. Wie schlimm kann es denn werden? Ich hoffe, das meine Gummistoßstang ziemlich "sanft" war :-)

P.S. Habe es einem Kollegen erzählt... und was höre ich da? "Bist du bescheuert? Ich wäre da einfach weggefahren!"

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04.07.2005, 12:29 Uhr

so, habe es jetzt gemeldet

@Major: danke für deine Antwort.

Jetzt ist aber noch ein Paar Fragen:

1. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich ja erst mal meine Versicherung einschalten und dann rechtzeitig noch vor der Einstufung das Geld zurücküberweisen.
Ist es denn empfehlenswert? Einerseits habe ich natürlich erfahrene Leute auf meiner Seite, andererseits... wird die Versicherung den Preis so niedrig wie möglich halten zu wollen? Denn je mehr sie bezahlen umso weniger sind die Chancen, dass ich das zurückzahlen kann, dann können sie mich höher einstufen...

2. Soll ich mich auch bei der Versicherung sofort melden oder kann ich abwarten, bis der Kollege sich meldet?

3. Was gibt es für Risiken, wenn man das alles unter sich ausmacht - kann der andere dann nachhinein mir noch was vorwerfen?

P.S. Ab morgen trinke ich Kaffee bevor ich aus dem Haus gehe! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Beginn einer Umleitung

Anfang einer geschlossenen Ortschaft