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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Det
07.06.2005, 19:56 Uhr

Gegner Vorfahrt missachtet. Teilschuld von mir???

Ich fahr auf eine vierspurige Strasse mit Beschleunigungsstreifen. Auf dem Beschleunigungsstreifen fahren langsam 2 Autos vormir und können aufgrund des Verkehrs nicht auf die Strasse einbiegen. Als ich Einfuhr war kein Verkehr und bin vorschriftsmässig auf die Fahrspur gewechselt. Als ich an den 2 auf dem Beschleunigungsstreifen fahrenden Autos vorbeifahren wollte, zog der Hintere plötzlich raus. Aufgrund des Geschwindigkeitsunterschieds fuhr ich trotz Vollbremsung auf.
Lt. Polizei hat der Vordermann meine Vorfahrt missachtet, da ich ja schon auf der Fahrspur war. Kann man mir hier eine Teilschuld zusprechen????
Danke für hilfreiche Antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
08.06.2005, 01:14 Uhr

zu: Gegner Vorfahrt missachtet. Teilschuld von mir???

ich finde so ein Verhalten eigenartig. Mit jedem Unfall, den man selber verhindern kann erspart man sich eine Menge Ärger.
Sobald links frei ist rüber auf die andere Spur und rauf aufs Gas. Da frag ich mich, wer von den Unfallbeteiligten wirklich der schlechtere Autofahrer war. Sicher gibt es manche die zögerlich fahren. Unter gutem Autofahren verstehe ich aber, dass man auf offensichtlich schwächere Autofahrer etwas rücksicht nimmt, und dass man solche unnötig brenzligen Situationen gar nicht erst entstehen lässt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
08.06.2005, 05:48 Uhr

Nur Teilschuld?

Da Det mit seiner aggressiven Fahrweise die Schuld an dem Unfall trägt würde es mich wundern, wenn er nur eine Teilschuld bekommen würde. Er hätte erst mal den beiden Fahrzeugen vor ihm den Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf die Fahrbahn ermöglichen müssen.

"Haftung bei Unfall zwischen mehreren auf die Autobahn einfahrenden Fahrzeugen

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg 14 U 61/99 - Urteil vom 14.07.1999; nach DAR 2001/307) hatte über einen Unfall beim Einfahren mehrerer, sich auf einem Beschleunigungsstreifen befindenden, Kraftfahrer in eine Autobahn zu entscheiden.

Es befanden sich drei PKW auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn. Da auf der rechten Autobahnspur ein Fahrzeug fuhr, das nicht Platz schaffen wollte, war der als erster in der Reihe fahrende Fahrzeuglenker gezwungen, am Ende des Beschleunigungsstreifens abzubremsen. In der Zwischenzeit waren der zweite und dritte PKW vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Autobahnspur gelangt. Um dem ersten PKW ebenfalls das Einfädeln zu ermöglichen, bremste der zweite und daraufhin der dritte PKW ab. Dadurch musste ein anderes Fahrzeug, das auf dem rechten Fahrzeugstreifen grundsätzlich vorfahrtsberechtigt war, ebenfalls stark seine Geschwindigkeit verringern. Auf diesen PKW ist ein weiteres Fahrzeug schließlich aufgefahren. Das Gericht hat entschieden, dass das zweite Fahrzeug im Beschleunigungsstreifen, das unzulässigerweise zuerst in die Autobahn eingefahren war, im Verhältnis zu dem PKW, der schließlich auf das letzte Fahrzeug in der Reihe aufgefahren war, den Schaden allein zu tragen hat. Das Einfahren mehrerer Fahrzeuge, die in kurzem Abstand aufeinander den Beschleunigungsstreifen benutzen, dürfe nur hintereinander durchgeführt werden, weil sonst erhebliche Behinderungsgefahr entstehen könne. Ein Mitverschulden des auffahrenden Fahrzeugs sei auszuschließen, da die vorherfahrenden Fahrzeuge durch ihr starkes Abbremsen ein plötzliches Hindernis auf der Autobahn gebildet hätten. Vorfahrtsberechtigte Fahrer auf der Autobahn müssten damit nicht rechnen.

Immer wieder ist zu beobachten, dass Autofahrer bei Einfahrt in die Autobahn es nicht abwarten können, bis das Fahrzeug vor ihnen auf dem Beschleunigungsstreifen in die Autobahn einfährt. Der Ãœberholvorgang, der später auf der Autobahn zulässig wäre, wird hier also vorgezogen. Diese Ungeduld â EURO“ oder häufiger Rücksichtslosigkeit â EURO“ des vermeintlich schnelleren Fahrers führt immer wieder zu kritischen und gefährlichen Situationen im Bereich der Autobahneinfahrten. Bei den dort gefahrenen Geschwindigkeiten zeigt sich ein derart hohes Gefährdungsrisiko, das der regelwidrig überholend auf die Autobahn einfahrende Fahrzeuglenker aufbaut, dass dessen alleinige Haftung für einen daraus resultierenden Verkehrsunfall in der Regel zu akzeptieren sein wird. Es gilt halt immer wieder â EURO“ ungeduldiges oder rücksichtsloses Drängeln lohnt nicht! "

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
08.06.2005, 11:18 Uhr

freunde, was für töne?

ich frohlocke, daß hier auch mal für die langsamen und nicht so ausgebufften lanzen gebrochen werden. danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
08.06.2005, 14:17 Uhr

zu: Gegner Vorfahrt missachtet. Teilschuld von mir???

@MrMurphy

Schön, Du hast ein Urteil zitiert.
Aber mein Reden in anderen Threads ist immer gewesen: Das heißt noch nicht viel. Kann ohne Weiteres sein, dass ein Gericht im Fall von Det genau andersrum entscheiden würde. Es gibt keine Präzedenzfälle im deutschen Recht. Außerdem ist die Situation in diesem Fall anders. Nicht der x.te ist dem y.ten hinten in der Kolonne aufgefahren, sondern Det als "Eingefädelter" seinem Vordermann als "Einfädelnder". Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden würde ich argumentieren: Er hätte damit rechnen müssen, dass der auf den Hauptfahrstreifen raufzieht. Also würde ICH ihm nicht nur eine Teil- sondern die Hauptschuld geben. Aber mein persönliches Rechtsempfinden ist noch viel weniger verbindlich als das OLG Hamburg ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
08.06.2005, 14:55 Uhr

zu: Gegner Vorfahrt missachtet. Teilschuld von mir???

Es gibt in Deutschland schon Präzedenzfälle jedoch sind die Gerichte nicht an das Urteil gebunden. Allerdings wird in Urteilen Grundsätzliches zur Auslegung eines Gesetzes festlegt und da ist Mr.Murphys Urteil schon passend.
Folgender Grundatz aus dem Urteil trifft auf diesen konkreten Fall zu:
Das Einfahren mehrerer Fahrzeuge, die in kurzem Abstand aufeinander den Beschleunigungsstreifen benutzen, dürfe nur hintereinander durchgeführt werden, weil sonst erhebliche Behinderungsgefahr entstehen könne.

Daraus lässt sich ganz klar schliessen, das TE sich falsch verhalten hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
08.06.2005, 17:20 Uhr

@henry

»ich frohlocke, daß hier auch mal für die langsamen und nicht so ausgebufften lanzen gebrochen werden. danke.«

Ich seh' das anders: hier wurde m.E. nicht unbedingt eine Lanze für die Langsamen gebrochen, es wird nur (mit Recht) nicht gutgeheißen, andere zu behindern. Hier war der "Schnelle" halt nicht nur schnell, sondern auch rücksichtslos und wenig vorausschauend und hat somit jemand anderen beim Auffahren auf die Schnellstraße behindert.

Sorry übrigens für meinen Verleser im vorigen Thread ... ich weiß überhaupt nicht, wie mir das bei einem Beitrag von Dir passieren konnte, dass ich tatsächlich irrtümlich mutmaßte, Du trittst dafür ein, dass jedes KFZ an der Ampel ein paar Sekunden warten soll, bevor es seinem Vordermann nachfährt *gg*

"Gemütliche" Schnarchnasen an der Ampel sind (nicht nur m.E.) trotzdem rücksichtslose Eierbären, aber wenn Du beim Losfahren oft eine große Lücke hinter Dir lässt, gehörst Du eh nicht dazu (gleichzeitig sieht man, wie langsam viele andere ihre Dose in Bewegung setzen und somit völlig unbekümmert all ihren Hinterfrauen und -männern die Zeit klauen).

Gruß,
Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
08.06.2005, 20:11 Uhr

zu: Gegner Vorfahrt missachtet. Teilschuld von mir???

ich hab bei mir nen ähnliches problem:

meine (fast)tägliche autobahnabfahrt ist gleichzeitg die beschleunigungsspur eines parkplatzes... also die parkplatzausfahrt und abfahrt fallen praktisch in einer spur zusammen...
lang genug ist die strecke schon, aber nicht unterbrochen und so gibt es oft spezialisten die gleich auf diese spur rauffahrn, sodass vom parkplatzabfahrene kaum platz haben zum beschleunigen und mir den platz wegnehmen wenn ich erst später auf die abfahr spur will, einmal war schon so krass dass gerade zur berufsverkehrzeit ich eine abfahrt weiter fahrn musste weil ich einfach nich mehr raufkam...

diese idioten tingeln dann ewig auf dieser spur rum....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Det
09.06.2005, 14:36 Uhr

zu: Gegner Vorfahrt missachtet. Teilschuld von mir???

Mich hier als Verkehrsrowdy hinzustellen find ich schon ein bissl komisch. Nur weil ich die Geschwindigkeit des Verkehrsflusses halte?????
Ausserdem: W o steht denn geschrieben, dass ich mich auf einem Beschleunigungsstreifen hinten anstellen muss oder soll????
Wenn der auf dem Beschleunigungsstreifen fast steht, dann muss er sich doch schon sehr sicher sein, dass von Hinten nichts kommt!! Das ich auf die beiden PKWs achten muss ist mir klar, hab ich ja auch gemacht. Nur wenn der 20 m vormir rauszieht kannst aufpassen wie du willst, da krachts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
09.06.2005, 15:17 Uhr

zu: Gegner Vorfahrt missachtet. Teilschuld von mir???

Eben! Das isses ja! :-)

Hättste gewartet, bis Deine Vorderleute raufgefahren sind, wäre das nicht passiert.
Als Dritter auf der Einfädelungsspur zuerst auf den Hauptfahrstreifen ziehen, dann die anderen überholen und sich dann wundern, dass es kracht, weil einer von den beiden gepennt hat!

Das Mindeste wäre gewesen, dass Du auf die LINKE Spur ziehst und sie von DORT überholst. Dann hätten sie sich ohne Probleme einfädeln können. Du schreibst ja selber, dass von hinten kein Verkehr kam!

Sorry, aber: DU bist Schuld! Von "Rowdy" hat deswegen aber immer noch niemand gesprochen, wenn ich nix überlesen hab.

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Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

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Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

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Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

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Höchstparkdauer beachten

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Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss