Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mc-luffi
09.06.2005, 16:52 Uhr

Mindestalter für Motorradsozius

Ich möchte mit meinem Neffen eine Motorradtour machen, weiß jedoch nicht ob ein gewisses Mindestalter bzw. eine gewisse Körpergrösse erreicht sein muss. Kann mir jemand helfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
09.06.2005, 20:03 Uhr

zu: Mindestalter für Motorradsozius

Nein, imho darfst du in/auf beliebigen Fahrzeugen Mitfahrer jeden Alters/Groesse mitnehmen.
Kann sein, dass es eine Vorschrift gibt, die besagt dass die Fuesse auf die Fussrasten muessen - das wuerde naemlich Sinn machen. Es gibt fuer ein paar Euro so Zusatzfussrasten, die mit einer Schelle am Rahmen oder Gepaecksystem befestigt werden. Auch eine Konstruktion mit einem Metallbuegel ueber die Sitzbank, befestigt an der Aufhaengung der Originalfussrasten, zur Aufnahme der hoehergelegenen Rasten hab ich schon gesehen.

Wenn der Steppke zu winzig ist, musst du ihn halt mit Kabelbindern, Spanngurten oder Klebeband auf den Tank schnallen :-)

Viel Spass, ride safe!
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
09.06.2005, 20:29 Uhr

zu: Mindestalter für Motorradsozius

ja es ist vorgeschrieben, daß der Sozius mit den Füßen fest auf den Fußrasten stehen muß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
09.06.2005, 22:10 Uhr

zu: Mindestalter für Motorradsozius

Hi

Ich würde ihn aber auf jeden Fall irgendwie an dir fest machen. Ein Kind schläft hinten auf dem Motorrad ein, sobald es nichts interissantes mehr zu sehen gibt...Folgen sind fatal.

Duff

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nur Warnblinklicht einschalten

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B

Ich darf vor dem gelben Lkw abbiegen

Ich muss den gelben Lkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück ausfahren. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B

Sie müssen warten

Die Fußgänger müssen warten