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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
meisterLars
24.01.2005, 18:12 Uhr
Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
Mahlzeit!
Ich hab mal wieder ein kleines Anliegen...
Ich hab mich vor ein paar Wochen dazu entschlossen, mir ein Spaßauto aufzubauen. Hierbei handelt es sich um einen VW Jetta 1.
Der Wagen hat nur minimale Rostansätze und ist in einem allgemein guten Zustand.
Erst wollte ich ihn komplett zerlegen und ihn neu lackieren lassen, aber aus Kostengründen wird das erst im nächsten Winter passieren.
Soweit so gut.
Deshalb will ich den Jetta erstmal auf die Straße bringen, um diesen Sommer auch schon was davon zu haben. Geplant ist ein Fahrwerk, Alus und der obligatorische Brüllpott.
Jetzt das eigentliche Problem:
Der Jetta ist seit mehr als 2 Jahren abgemeldet, d.h. der Fahrzeugbrief ist erloschen.
Kann ich so überhaupt Kurzzeitkennzeichen bekommen? die werd ich wahrscheinlich brauchen, um den Wagen am Saisonauftakt fahren zu können.
Oder muß ich ne Vollabnahme machen lassen, um nen neuen FZscheinzu bekommen um den Jetta mit Kurzzeitkennzeichen fahren zu können?
Gruß
Lars
DaRealAd
25.01.2005, 00:51 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
Kurzzeitkennzeichen (für 5 Tage, die mit dem gelben Datumsstreifen an der Seite) bekommst du soweit ich weiß, fahrzeugunabhängig zugeteilt. Allerdings sind damit nur "Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten" zugelassen. Das Fahrzeug muss natürlich StVZO-konform sein, ein gültiger TÜV ist aber nicht nötig.
Stefan Süßmann
25.01.2005, 09:08 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
Hallo,
Kahleberger ignorierst Du einfach erstmal, da die Aussagen falsch sind.
Für eine Kurzzeitzulassung ist keine Betriebserlaubnis erforderlich (§28 StVZO). Allerdings besteht, wie DaRealAd richtig ausführte, eine Beschränkung in der Verwendung.
mfg
Stefan
Stefan Süßmann
25.01.2005, 10:48 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
"Vielleicht sind meine Ausführungen allgemeiner Natur"
Für den Fragesteller sind sie aber unbrauchbar. Es ging um die Frage, ob für eine Kurzzeitzulassung eine Betriebserlaubnis vorhanden sein muß.
Es gibt auch Fahrzeuge, für die gibt es keinen Fahrzeugschein :-)
Eine Hauptuntersuchung kann er nicht durchführen lassen, bzw sie nützt ihm nichts, da eine Abnahme nach §21 erforderlich ist.
mfg
Stefan
Stefan Süßmann
25.01.2005, 12:39 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
"Jetzt das eigentliche Problem:
Der Jetta ist seit mehr als 2 Jahren abgemeldet, d.h. der Fahrzeugbrief ist erloschen.
Kann ich so überhaupt Kurzzeitkennzeichen bekommen? die werd ich wahrscheinlich brauchen, um den Wagen am Saisonauftakt fahren zu können.
Oder muß ich ne Vollabnahme machen lassen, um nen neuen FZscheinzu bekommen um den Jetta mit Kurzzeitkennzeichen fahren zu können?
"
"Entsprechend diesem Satz will der Fragesteller, Lars, seinen Jetta nicht nur überführen, kurz Zulassen und wieder wegstellen, er will im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dafür sind meine genannten Bedingungen wohl durch ihn erstmal zu erfüllen! Oder?!
"
Doch, er will seinen Wagen zunächst per Kurzzulassung bewegen. Das eine Vollabnahme erforderlich ist, um den Wagen normal zuzulassen, ist dem Fragesteller ja offensichtlich bekannt.
mfg
Stefan
meisterLars
25.01.2005, 15:21 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
grinz...
es ist recht amüsant eurem Dialog zu folgen... ;-)
@Kahleberger & Stefan Süßmann
Daß ich ne Vollabnahme für ne "normale" Zulassung brauch, ist mir schon klar.
Mir geht es nur um die Kurzzulassung.
Falls irgendwem noch etwas zu diesem Thema einfällt, möge er es bitte hier posten
Gruß
Lars
Stefan Süßmann
25.01.2005, 16:01 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
"Daß ich ne Vollabnahme für ne "normale" Zulassung brauch, ist mir schon klar.
Mir geht es nur um die Kurzzulassung.
"
Meine Rede die ganze Zeit :-))
mfg
Stefan
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