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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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24.01.2005, 15:50 Uhr

Halteverbot und eingezeichnete Parkplätze

Hallo!

Wer weiß etwas dazu:
Am Anfang der Straße steht ein Schild, dass es sich hier um eine Zone eingeschränkten Halteverbots handelt, in der man nur in den eingezeichneten Parkplätzen parken darf.
Ein Absolutes-Halteverbots-Schild für einen bestimmten Tag und eine bestimmte Uhrzeit steht zusätzlich am Straßenrand. In etwa 20 bis 30m Entfernung beginnen eingezeichnete Parkplätze.

Nun die Preisfrage: Gilt das absolute Halteverbot auch für die eingezeichneten Parkplätze?

Und wo findet man eigentlich solche Informationen schriftlich?

Vielen Dank!

minoos

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24.01.2005, 18:39 Uhr

zu: Halteverbot und eingezeichnete Parkplätze

Hallo Kahleberger!

Das ist also des Rätsels Lösung. Vielen Dank!
Die eingezeichneten Parkplätze waren auf der Fahrbahn eingezeichnet. Darum gilt also das Halteverbot auch für die Parkplätze. Trotzdem sehr missverständlich, finde ich.

Viele Grüße,

minoos

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Beginn einer Umleitung

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Anfang einer geschlossenen Ortschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein