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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
paradiselost
23.01.2005, 19:32 Uhr
Unfall beim Überholen...
hallo,
ich hab da mal eine Frage zu einem Unfall, den ich vor einigen Wochen hatte:
In einer 30-Zone habe ich ein vor mir fahrendes Fahrzeug überholt, weil dieses immer langsamer wurde (ca. 10-15km/h) und auch keine Anstalten gemacht hat zu blinken um irgendwo abzubiegen. Ich hab dann ganz normal zum Überholen angesetzt und bin an meinem Vordermann vorbei gefahren. Als ich dann etwa gleich auf war mit ihm war zog er plötzlich rüber und traf mein Auto auf Höhe Kotflügel und Beifahrertür.
Für die Polizei war die Sache klar: Der Linksabbieger wurde als Unfallverursacher ausfindig gemacht, da er, egal ob er geblinkt (Zuerst meinte er noch, er hätte geblinkt...) hat oder nicht, seiner Doppelt Rückschaupflicht (oder Sorgfaltspflicht?) nicht nachgekommen ist. Er hat dann die Belehrung der Polizei angenommen und das Verwarngeld (§9 Stvo.) von 35€ gezahlt.
Für mich war die Sache dann auch klar und eigentlich, nachdem ich es der Versicherung gemeldet habe gegessen.
Jetzt habe ich einen Brief von meiner Versicherung bekommen, in der ich in der Schadenfreiheitsklasse höhergestuft wurde. In einem Anruf klärte es sich dann so auf, das die Versicherung mir eine Teilschuld gegeben hat. Leider hab ich dieses Gespräch (noch) nicht selbst geführt...
Was ist nun eigentlich Sache? Darf die Versicherung sich die Versicherung einfach so über Feststellung der Polizei hinwegsetzten? Und wie ist eigentlich die rechtliche Lage bei solch einem Unfall?
Vielen Dank schon mal im Voraus...
Gruss
PL
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?
Es zeigt an, wie geparkt werden muss
Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen
Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-110 / 3 Fehlerpunkte
Wie fahren Sie umweltbewusst?
Unnötiges Beschleunigen und unnötiges Abbremsen vermeiden
Rechtzeitig Gas wegnehmen und Schwung ausnutzen, wenn die nächste Ampel "Rot" zeigt
Bei "Grün" immer voll beschleunigen
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