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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gustav
22.10.2013, 17:01 Uhr

Wie bekomme ich meinen Deutschen Führerschein wieder?

Hallo,

ich lebe seit einigen Jahren in der Schweiz und habe dann meinen Deutschen eintauschen müssen. Vor einigen Monaten bin ich dummerweise!!!! mit unserem Betriebsauto extrem Überladen gefahren. Mir wurde der führerschein abgenommen und ich musste eine hohe Strafe zahlen.
Das ganze wird noch verhandelt,es kann aber sein das ich ihn nicht mehr wieder bekomme. Da ich aber alle zwei Wochen heim fahre und in Deutschland mir nie was zu schulden kommen lassen habe,nicht mal punkte oder einen Unfall gebaut habe,würde ich gern wissen ob sich wer ein wenig auskennt? In Deutschland bin ich auch noch gemeldet! Habe ich jetzt auch ein Fahrverbot in Deutschland oder könnt ich ihn mir holen um an Wochenenden in Deutschland zufahren.......

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern conti69
29.10.2013, 21:48 Uhr

zu: Wie bekomme ich meinen Deutschen Führerschein wieder?

hallo gustav ich kann dir nur einen rat geben wenn du wieder in deutschland bist frage am besten bei der führerscheinstelle nach was du machen kannst.liebe grüße katrin dahlmann

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen