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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Motorradjunkie87
22.08.2011, 22:14 Uhr

Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

Guten Tag zusammen,

ich bin Deutscher Staatsbürger, Wohnhaft in Niedernhausen (Hessen).

Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr in Österreich. Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland. Mein Nebenwohnsitz ist hier in Österreich.

Derzeit mache ich hier meinen Motorradführerschein. Ich bin 23 Jahre alt.
Nach bestandener Prüfung darf ich jede Maschine fahren.

Darf ich denn dann auch in Deutschland offen fahren?

Ich weiss, in Deutschland fährt man 2 Jahre beschränkt. Ab 25 darf man offen fahren.

Ich hab in vielen Gesetzen und Straßenverkehrsordnungen gelesen, aber aus denen werde ich nicht schlau..... Bin ich zu dumm??? Keine Ahnung.....

Vllt. könnt ihr mir helfen?

Wäre echt nett....

Gruß Motorradjunkie87

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.08.2011, 23:54 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

Wohnst Du denn mindestens 185 Tage in Österreich? Ansonsten dürftest Du keine österreichische FE erwerben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
25.08.2011, 11:39 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

"Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr in Österreich."

Die 185 Tage sollten demnach kein Problem sein, die Frage ist ob das mit dem Nebenwohnsitz funktioniert.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen