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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marco_1
12.11.2010, 15:19 Uhr

zweiter Fs in griechenland gemacht

hallo zusammen,
also ich habe mal eine frage...
ich habe 2005 in deutschland meinen Fs wegen zu schnellem fahren in der Probezeit abgeben mussen die Polizei kam sogar an meinen Arbeitsplatz um den persoenlich abzuholen ich bekamm auch einen Brief um ein Aufbauseminar zu machen den ich mit 350Euro bezahlen sollte.Mir war das ganze zu teuer und hab alles ruhen lassen.Bin danach fuer immer nach Griechenland gezogen und habe da einen neuen gemacht nur jetzt will ich nach Deutschland zum Urlaub fahren und weiss nicht ob ich das ueberhaupt darf kann mir vielleicht einer helfen und mir diese frage beantworten ? was ist wenn die mir den fuehreschein an der grenze einziehen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marco_1
12.11.2010, 15:23 Uhr

zu: zweiter Fs in griechenland gemacht

tschuldigung vergessen ich habe auch die griechische staatsbuergerschaft und bin in deutschland nicht mehr gemeldet

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren