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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Herr_der_Dinge
13.01.2010, 04:10 Uhr

Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

Hallo,

nachdem ich das Inet und dieses Forum erfolglos durchsucht habe, wende ich mich nun direkt an euch:

Also ich lebe in Deutschland, habe einen Ausl. FS und plane im Sommer nach Mallorca zu fliegen und dort mit meinem FS einen Mietwagen zu fahren.
Meine Frage ist, reicht mein marokkanischer FS für den Urlaub aus oder brauche ich einen internationalen FS?

Gruß und DANKE im voraus

Yassine

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.01.2010, 08:43 Uhr

zu: Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

ein internationaler führerschein ist nur eine übersetzung des nationalen führerscheins. wenn du schon länger als 185 tage in d-land wohnst, darfst du damit hier, also auch in dem eg-gebiet, nicht mehr fahren.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.01.2010, 11:48 Uhr

zu: Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

Abgesehen von der Frage nach der Gültigkeit der marokkanischen FE in der EU (die tatsächlich nach 6 Monaten abläuft und umschreibepflichtig wird):

Die Frage, welche Anforderungen die Mietwagenfirma an den Führerscheinnachweis stellt, wird Dir hier keine beantworten können- da musst Du die Mietwagenfirma fragen.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Unfallstelle absichern

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Der Halter

Die Haftpflichtversicherung

Der Fahrer