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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern konni
27.05.2009, 05:08 Uhr

Brauch Dringend Rat !!!!!

Bitte Dringend um Rat

Also ihr werdet jetzt zwar mit dem Kopf schütteln die hände zusammenschlagen - und sagen Mann ist der Blöd!!!

Es geht um folgendes :
2006 habe ich wegen Trunkenheit am Steuer meinen deutschen Führerschein entzogen bekommen und hätte MPU machen müssen

Habe aber meinen Führerschein ( EU - Führerschein) in CZ neu gemacht.

Habe im November letzten Jahres das erste und einzigste mal Amphetamin ausprobiert.
Wurde natürlich angehalten - wie das Schicksal ( Pech ) so ist.
Mir wurde jetzt eine Geldsumme die sich gewaschen hat aufgebrummt und die CZ Fahrerlaubnis wieder entzogen.

Zu meiner Frage - Wenn ich mich in Deutschland jetzt zu einer MPU entscheide muss mich der MPU wegen dem Delikt was ich in Deutschland mit D-Führerschein ( Akohol)verzapft habe unterziehen oder muss ich für beide Delikte mit beiden Führerscheinen gerade stehen(Das 2. Delikt ist natürlich auch in D passiert) also mehrere Drogentests nachweisen usw.

da mir ja die CZ Erlaubnis nur "entzogen"wurde keine Sperrfrist-keine Verzichtserklärung-kein Aufruf zur MPU laut dem Schreiben.

Wäre natürlich schön wenn ich mich nur der Tat die ich mit deutschem Führerschein begangen habe , der MPU zu unterziehen.

Bitte helft mir - Gebt mir Rat - Was würdet ihr an meiner Stelle tun (ausser erschiessen was ich mit meiner Blödheit und Unbelehrbarkeit echt verdient hätte)

Vielen Dank im Vorraus

Gruß Konni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
27.05.2009, 08:53 Uhr

zu: Brauch Dringend Rat !!!!!

Mein Rat:
Ich würde mich mit dieser Problematik bei
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php
einfinden und dort die Frage noch einmal stellen.

Habe noch nie soviel Kompetenz auf einem Haufen erlebt.
Gerade, was die Kombi MPU und FS-Recht angeht.
Kostenlos und unverbindlich, wie hier auch.

Damit will ich die Qualität von Fahrtipps.de nicht in Zweifel stellen. Beide Foren können klasse miteinander und die Stammuser von hier sind fast alle in beiden Foren zu finden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.05.2009, 19:33 Uhr

zu: Brauch Dringend Rat !!!!!

Wenn du in Deutschland eine Fahrerlaubnis beantragst und die Führerscheinstelle Eignungszweifel wegen Alkohol oder Drogen hat, dann spielt es keine Rolle, ob du zuvor mit einem deutschen oder einem tschechischen Führerschein angehalten wurdest. Du hättest ja auch ganz ohne Führerschein (und ohne Fahrerlaubnis) angehalten worden sein können.

Die Eignungszweifel haben also nichts mit dem Ausstellungsland des Führerscheins zu tun.

»... kein Aufruf zur MPU laut dem Schreiben.«

Die Aufforderung zur Beibringung eines med.-psych. Gutachtens erfolgt, wenn man gar keine Fahrerlaubnis hat, erst bei Beantragung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte

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Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

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