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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sonnenblume11
18.03.2009, 10:05 Uhr

Fahren nach 6 Monaten?

Hallo!

Mein Mann ist aus Tunesien und durfte somit 6 Monate in Deutschland mit seinem tunesischen Führerschein fahren! Leider hat er es auch jetzt nach 1 jahr noch nicht geschafft, die Prüfung nochmal zu machen!
Wir wollen jetzt Ende April mit dem Auto nach Tunesien! Darf er trotzdem nur zur Durchreise in Italien und Österreich fahren? Oder gilt die 6 Monatsregel EU weit?

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.03.2009, 11:57 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

Hallo. :)

Die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse ist nationales Recht.
Es wird Dir hier daher vermutlich niemand mit Sicherheit sagen können, wie die Lage in Österreich und Italien aussieht.

In Deutschland beginnen die 6 Monate mit Einreise ins Inland zu laufen.
Wären die Regelungen in Österreich und Italien also äquivalent zu der deutschen Regelung, so dürfte er in D und I fahren.

Dennoch: Ich kenne die Regelungen dort nicht!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
18.03.2009, 12:09 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_29.php

Bitte beachten: Es kommt auf die Wohnsitznahme an, nicht auf die Einreise.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sonnenblume11
18.03.2009, 13:17 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

Das wäre ja super, dann könnte mein Mann ja tatsächlich fahren und ich muß nicht die ganze Strecke nach Italien selber fahren!
ich weiß, das in Österreich auch die 6 Monatsregel ist und in Italien müßte er ihn sogar nur umschreiben lassen!
Sollte dann also kein Problem sein!

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
18.03.2009, 13:43 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu bekommen würde ich bei kompetenten Stellen nachfragen, z.B. ADAC oder andere Automobilclubs, Botschaften oder Verkehrsministerien dieser Länder, ...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

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Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen