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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern igi
19.04.2008, 23:55 Uhr

Italien führerschein gemacht

Hallo ich war in italien hatte ein jop gesucht und dabei hab ich mein eu-führerschein gemacht nur ich war 4 monaten da und dan bin ich wieder zu rrück gegangen in deutschland und hab mein italienisches führerschein ist er hir an erkant bitte um antwort mein e-mail : dashengst86@hotmail.de

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29.04.2008, 15:36 Uhr

zu: Italien führerschein gemacht

wird hier wahrscheinlich nicht anerkannt, denn Du warst keine 6 Monate in Italien und hattest demzufolge zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis im Sinne der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung keinen ordentlichen Wohnsitz in Italien.

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13.05.2008, 08:45 Uhr

zu: Italien führerschein gemacht

aber meine eltern haben doch da ein wohnsitz also wen die ein haben habe ich doch auch ein weil ich der sohn bin und wir sind doch in eu- oder nicht bitte um antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.05.2008, 19:18 Uhr

zu: Italien führerschein gemacht

Nur weil Deine Eltern ihren Wohnsitz irgendwo haben, heißt das doch nicht, daß Du ihn auch dort hast!?

Wenn Du Deinen ordentlichen Wohnsitz in Italien hast, kannst Du dort eine Fahrerlaubnis erwerben.
Maßstab dafür ist eben diese "185-Tage-Regel": Wenn Du Dich mehr als 185 TAge im betreffenden Ausland aufgehalten hast, ist anzunehmen, dass Du dort Deinen Wohnsitz hast.

Jetzt ist es in Deinem Fall etwas kompliziert, diese 185-Tage-Regel betrifft genaugenommen schon die Ausstellung der Fahrerlaubnis. Hier haben die italienischen Behörden offenbar gewaltig geschlampt, denn wenn Du dort nicht Deinen Wohnsitz hattest, hätten die Dir nie die FE ausstellen dürfen.

Deine Fahrerlaubnis ist also unter nicht rechtmäßigen Bedingungen ausgestellt worden (Wir reden hier übrigens von EU-Recht!).
Damit bist Du in einer Zwickmühle: Du hast eine erteilte Fahrerlaubnis, die Du hier aber eigentlich nicht benutzen darfst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B

Ich fahre vor dem Bus

Ich muss den Bus durchfahren lassen

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren