Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern igi
19.04.2008, 23:55 Uhr

Italien führerschein gemacht

Hallo ich war in italien hatte ein jop gesucht und dabei hab ich mein eu-führerschein gemacht nur ich war 4 monaten da und dan bin ich wieder zu rrück gegangen in deutschland und hab mein italienisches führerschein ist er hir an erkant bitte um antwort mein e-mail : dashengst86@hotmail.de

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heimkehrer
29.04.2008, 15:36 Uhr

zu: Italien führerschein gemacht

wird hier wahrscheinlich nicht anerkannt, denn Du warst keine 6 Monate in Italien und hattest demzufolge zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis im Sinne der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung keinen ordentlichen Wohnsitz in Italien.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern igi
13.05.2008, 08:45 Uhr

zu: Italien führerschein gemacht

aber meine eltern haben doch da ein wohnsitz also wen die ein haben habe ich doch auch ein weil ich der sohn bin und wir sind doch in eu- oder nicht bitte um antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.05.2008, 19:18 Uhr

zu: Italien führerschein gemacht

Nur weil Deine Eltern ihren Wohnsitz irgendwo haben, heißt das doch nicht, daß Du ihn auch dort hast!?

Wenn Du Deinen ordentlichen Wohnsitz in Italien hast, kannst Du dort eine Fahrerlaubnis erwerben.
Maßstab dafür ist eben diese "185-Tage-Regel": Wenn Du Dich mehr als 185 TAge im betreffenden Ausland aufgehalten hast, ist anzunehmen, dass Du dort Deinen Wohnsitz hast.

Jetzt ist es in Deinem Fall etwas kompliziert, diese 185-Tage-Regel betrifft genaugenommen schon die Ausstellung der Fahrerlaubnis. Hier haben die italienischen Behörden offenbar gewaltig geschlampt, denn wenn Du dort nicht Deinen Wohnsitz hattest, hätten die Dir nie die FE ausstellen dürfen.

Deine Fahrerlaubnis ist also unter nicht rechtmäßigen Bedingungen ausgestellt worden (Wir reden hier übrigens von EU-Recht!).
Damit bist Du in einer Zwickmühle: Du hast eine erteilte Fahrerlaubnis, die Du hier aber eigentlich nicht benutzen darfst.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B / 3 Fehlerpunkte

Alle drei Fahrzeuge wollen links abbiegen. Wer hat sich richtig eingeordnet?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B

Der gelbe Pkw

Der grüne Pkw

Der Lkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann wird ein Überholender gefährdet?

Wenn der Eingeholte

- zum Überholen ausschert

- seine Geschwindigkeit stark verringert

- plötzlich beschleunigt