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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minka113
07.04.2008, 21:53 Uhr

Führerschein aus Illinois anerkennen und umschreiben

Meine Tochter (17Jahre) macht z.Z. ein ATJ mit 1J Visum in Illinois. Sie macht zur Zeit ihren Führerschein an der High School. Bei der Behörde in Illinois wurde ihr gesagt, dass ohne die SSN keine Führerscheine mehr ausgeben werden. Die deutsche Behörde widerum besteht auf die original "Driver License". Telefonisch wurde mir vom ADAC gesagt, das deutsche Konsulat kann eine Bescheinigung über den Erwerb ausstellen. Die allerdings stellen nur Bescheinigungen aus, wenn ein FS vorliegt. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Problem? Über eine Hilfe wäre ich unendlich dankbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.04.2008, 09:39 Uhr

zu: Führerschein aus Illinois anerkennen und umschreiben

Irgendeine Bescheinigung des Konsulats reicht nicht aus, denn in § 31 Abs. 3 FeV heißt es zu Umschreibungen ausländischer Fahrerlaubnisse:

"Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen."

Entweder ihr klärt vorab bei der Führerscheinstelle eures Wohnortes, ob sie eine Ausnahme von dieser Vorschrift gestatten und auch ein anderes Dokument zulassen. Wenn die zuständige Führerscheinstelle dies nicht machen will, könnt ihr die zuständige oberste Behörde eures Bundeslandes (Landesverkehrsministerium, Innenministerium) fragen, ob dort eine Regelung besteht.

Nützt auch das nichts, dann müsste deine Tochter eben versuchen an einen "richtigen" Führerschein zukommen. Gibt es denn für sie keine Möglichkeit, als Austauschschülerin eine Sozialversicherungsnummer zu bekommen?

Der ganze Aufwand lohnt übrigens nur, wenn sie zum Schluss keinen Lernführerschein bekommt, denn der könnte in D sowieso nicht umgeschrieben werden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Rechtsabbieger dürfen fahren