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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nora
15.01.2008, 22:13 Uhr

Führerschein in Portugal

Hallo, ich bin gerade für ein halbes Jahr in Portugal und möchte hier meinen Führerschein machen. Ich bin über 185 Tage hier, miete ein Zimmer in einer Wohnung und bin auch an der Uni eingeschrieben. Bin hier jedoch nicht gemeldet und habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Erfülle ich jetzt die 185-Tage Regel und den "ordentlichen Wohnsitz" oder nicht?
Danke
nora

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.01.2008, 23:54 Uhr

zu: Führerschein in Portugal

wenn du dort nicht gemeldet bist geht es nicht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blubbersche
16.01.2008, 00:15 Uhr

zu: Führerschein in Portugal

Na dann würde es bei Austauschschülern ja auch nciht in den USA gehen denn ich bin hier auch nicht gemeldet...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.01.2008, 12:24 Uhr

zu: Führerschein in Portugal

Bei Austauschschülern und Studenten ist die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis auch dann möglich, wenn sie weiterhin ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sofern der Auslandsaufenthalt mindestens 6 Monate dauert.

§ 28 Abs. 4 FeV:

"Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Student oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.01.2008, 22:29 Uhr

zu: Führerschein in Portugal

das ist natürlich richtig georg,
aber der te muss bei einer portugisischen behörde gemeldet sein.
braucht ja nicht der hauptwohnsitz sein, der te hat aber geschrieben >> Bin hier jedoch nicht gemeldet <<.
ohne eine anmeldung bei den portugisischen behörden geht es nicht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.01.2008, 18:22 Uhr

zu: Führerschein in Portugal

Wo steht denn, dass man bei einer portugiesischen Behörde gemeldet sein muss? Die FeV verlangt einen "mindestens sechsmonatigen Aufenthalt" - wie man den nachweist, ist dem Bewerber überlassen. Möglich wäre der Nachweis z.B. mit der Immatrikulationsbescheinigung der Uni.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

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