|
Das FAHRTIPPS-Forum
Auslandsführerschein
Clo
05.12.2007, 15:41 Uhr
Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
Hallo
Ich bin Schweizerin und habe einen gültigen Motorrad-Lehrfahrausweis (Bei uns Kat. A-, bis 25 kW). Darf ich damit über die Grenze nach Deutschland fahren?
Ich habe mich hier mal umgesehen, aber dazu leider keine Infos gefunden.. wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank und liebe Grüsse
Clo
Georg_g
05.12.2007, 20:11 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahre
@ Kahleberger: Liegt denn die Schweiz neuerdings in Afrika oder Asien oder warum gehört sie nich6t mehr zu Europa?
@ Clo: Welche Einschränkungen hat denn dein Führerschein? Ausländische Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Fahren. Ein Lernführerschein liegt beispielsweise vor, wenn nur in Begleitung gefahren werden darf (das dürfte ja beim Motorrad nicht zutreffen) oder wenn man nach einer gewissen Zeit eine erneute Prüfung ablegen muss.
Vielleicht kannst du ja mal schildern, worin (neben der Beschränkung auf 25 kW) die Einschränkungen deines L-Ausweises bestehen.
Crashkid
05.12.2007, 21:26 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
"Nun, die Schweiz befindet sich zwar auf dem Kontinent, den wir Europa nennen, sie ist aber nicht in der Europäischen Union (EU) - ergo gehört die Schweiz nicht zu Europa!"
Falsch! Europa bezeichnet den Kontinent. Die Eu ist nicht mit Europa gleichzusetzen!
Crashkid
05.12.2007, 21:51 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
Europa gab es schon lange vor der EU. Die EU (ehemals EWG) ist letzendlich nur eine auf diversen Verträgen beruhende Freihandels- und Wirtschaftszone.
Die Errichtung einer solchen Region ändert nichts an dem Kontinent. Oder liegen die USA nicht in Amerika weil sie zur NAU gehören?
Ute
05.12.2007, 22:27 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
@Crashkid
mußtest Du gerade Kreide holen, als die Eu-Staaten durchgenommen wurden?
Schau mal hier rein, da siehst Du, welche Staaten zur EU gehören:
http://www.butz.de/deutsch/d_eu_staat.htm
Die EU ist nicht Nachfolger der EWG! Polen, Tschechien z. B. gehörten nicht zur EWG, sondern zum RGW. Sind jetzt aber auch Staaten der EU. Und was ist mit Lettland und Estland z. B. Länder der ehemaligen UdSSR?
Crashkid
05.12.2007, 22:43 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
Aha, sehr gut Ute! Hast du schonmal etwas von den 5 EU-Erweiterungsrunden gehört?
Ich habe Politik-Lk und nebenbei 14 Punkte darin. Wer hier wohl nicht aufgepasst hat...
Beim Schuman-Plan vom 9. Mai 1950, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS beziehungsweise Montanunion) am 18. April 1951 durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande führte und die durch eine supranationale Behörde kontrollierte gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl als Ziel hatte, war das Motiv der Kriegsprävention noch deutlich hervorgehoben.
In den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG beziehungsweise Euratom) gegründet wurden, dominierte dann bereits das wirtschaftliche Motiv, das auch in den nachfolgenden Erweiterungsrunden der Gemeinschaft von maßgeblicher Bedeutung war. Mit dem Fusionsvertrag 1965 wurden die Institutionen der drei bis dahin gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) vereint.
Neben den Stationen fortschreitender Integration hat es aber auch Rückschläge und Phasen der Stagnation gegeben, beginnend mit dem Scheitern einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft in der französischen Nationalversammlung 1954. In den 1960er Jahren bremste Charles de Gaulle das Vorankommen der Gemeinschaft mit der â EUROžPolitik des leeren Stuhlsâ EUROœ und mit seinem wiederholten Veto gegen den britischen Beitritt zur EG; in der ersten Hälfte der 1980er Jahre war es dann Margaret Thatcher, die die EG mit finanziellen Forderungen zugunsten Großbritanniens nahezu lahmlegte. Erst mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 entwickelte die EG unter dem hocheffizienten Kommissionspräsidenten Jacques Delors die konkrete Planung zur Verwirklichung des EG-Binnenmarkts, der zum 1. Januar 1993 eingeführt wurde.
Das Ende der Ost-West-Konfrontation und die damit im Zusammenhang stehende Wiedervereinigung Deutschlands führte Anfang der 1990er Jahre zu neuer Schubkraft im europäischen Integrationsprozess. So sprach sich Frankreich, vertreten durch den damaligen französischen Staatspräsidenten François Mitterrand, dafür aus, eine vergrößerte Bundesrepublik Deutschland noch stärker in gesamteuropäische Strukturen einzubinden, insbesondere durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verwirklichung einer Währungsunion.
Mit der Aufnahme von zehn vorwiegend mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) zum 1. Mai 2004 und 2007 von zwei weiteren osteuropäischen Ländern in die EU und der Aussicht auf weitere Beitritte in der Zukunft verband sich die Vorstellung, dass der Bruch, der die Völker Europas in der Folge des Zweiten Weltkriegs voneinander getrennt hatte, damit endlich überwunden werden würde.
Saal, in dem der Vertrag über eine Verfassung für Europa unterzeichnet wurde
Saal, in dem der Vertrag über eine Verfassung für Europa unterzeichnet wurde
Im Oktober 2004 wurde der vom Europäischen Konvent erarbeitete Vertrag über eine Verfassung für Europa in Rom unterzeichnet. Dieser Vertrag hätte von allen damals 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen, um in Kraft treten zu können. Im Mai und Juni 2005 lehnten ihn jedoch die Franzosen und die Niederländer in Volksabstimmungen ab. Daraufhin verschoben das Vereinigte Königreich und andere Mitgliedstaaten die Ratifizierung auf unbestimmte Zeit. Sollte bis zum Ende des Ratifikationsprozesses nicht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erreicht werden, kann die Verfassung nicht in Kraft treten. Falls eine Mehrheit von vier Fünfteln der Mitgliedstaaten den Vertrag binnen zwei Jahren nach der Unterzeichnung ratifiziert hat, in anderen Staaten jedoch Schwierigkeiten mit der Ratifikation eintreten, ist laut Vertragstext (Seite 472) der Europäische Rat, also ein Gipfel der Staats- und Regierungschefs, mit der Problematik zu befassen.
Crashkid
05.12.2007, 22:47 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
Achja, habe ich glatt vergessen. Noch heute besteht die wichtigste der drei Säulen der EU aus den sogenannten "Europäischen Gemeinschaften", welche aus der EWG hervorgegangen sind. Die anderen Säulen sind GASP und PJZS.
Ute
05.12.2007, 22:58 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
@Crashkid
Wow, Klasse. :-O
(Oder soll ich lieber sagen getroffene Hunde bellen *fg*)
Wir sollten hier ein Unterforum aufmachen so nach dem Motto
"Das Europäische Verkehrswesen als Teil der Entwicklung Europas" ;-)))
So kam das in Deinem vorhergehenden Beitrag nicht rüber! Da steht:
"Die EU (ehemals EWG) ist letzendlich nur eine auf diversen Verträgen beruhende Freihandels- und Wirtschaftszone."
Deshalb meine Frage nach den anderen Staaten, die auch zu Europa gehören, besser zur EU aber nicht Staaten der EWG waren.
Crashkid
05.12.2007, 23:05 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
Dass heute mehr Staaten Mitglied sind als früher ist doch kein Beweis dafür, dass die EU nicht aus der EWG hervorgegangen ist und zum größten Teil noch auf dessen Vertragswerk beruht.
An meiner Aussage: "Die EU (ehemals EWG) ist letzendlich nur eine auf diversen Verträgen beruhende Freihandels- und Wirtschaftszone."
ist also in keiner Hinsicht falsch. Natürlich hätte ich das auch präzisieren können, aber die EU-Verträge umfassen leider an die 2500 Seiten, das wäre wohl ein bisschen zu viel gewesen.
Und vielleicht sollte man nicht anderen Leuten vorwerfen im Unterricht nicht aufgepasst zu haben, wenn man selbst von der Materie nicht allzu viel Ahnung hat *fg
Ich wünsche allen eine gute Nacht, ich muss nämlich ins Bett um morgen frisch und munter zum Kreide holen zu sein ;-))
Georg_g
06.12.2007, 01:50 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
Hmm, Crashkid, ich bin sehr beeindruckt, was du alles über die EU weißt und wie du du mit ausgefeilten Worten einen fundierten historischen Abriss der EU-Geschichte skizziert hast ...
Nur mal so als Tipp: Wortwörtliche Übernahmen riesiger Textpassagen sollte man mit einer Quellenangabe versehen oder noch besser direkt verlinken. Was bei Wikipedia zum Thema EU steht, muss nämlich im Fahrtipps-Forum nicht noch mal niedergeschrieben werden.
Ich könnte wetten, dass du den geklauten Wiki-Text nicht mal selbst gelesen hast. Aber natürlich will ich dir zugestehen, dass du mehr Ahnung als Kahleberger hast, der doch allen Ernstes behauptet, die Schweiz gehöre nicht zu Europa.
Lillie
06.12.2007, 11:31 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
Also, ich vermute, dass es nicht geht, mit L-Ausweis in Deutschland herumzufahren. Ich weiß nur, dass es in Belgien auch solche L-Ausweise gibt - dies ist sogar ein EU-Land - und mit diesem Ausweis darf man nicht in Deutschland fahren!
Clo
06.12.2007, 18:46 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
Hallo nochmal ihr alle - boa, da hab ich ja eine richtige Polit-Diskussion losgetreten; das war eigentlich nicht die Absicht =)
Jedenfalls danke ich fürs Interesse und die Antworten. Ich befürchte eben auch, dass ich nicht nach D-Land fahren darf. In der Schweiz finde ich dazu nichts raus, wir konzentrierren und ja leider bekanntlich gern auf uns selber... Gerade weil wir (und hier trage ich doch auch noch ein bisschen was zur EU-Diskussion bei) idiotischerweise quasi als Insel nicht zur EU gehören, sind die Regeln wohl etwas strenger. Aber bittebitte, sagt nicht, wir würden generell nicht zu Europa gehören: Gottseidank sind nicht alle SchweizerInnen in der (zu weissen)Wolle gewaschene Schafe, die nix und niemanden bei sich haben wollen - es gibt auch welche, die diese doofe Sonderrolle in Europa leid sind! Doch das nur am Rande...
Schönen Abend noch allerseits
e liebe Gruess
Clo
Georg_g
06.12.2007, 19:28 Uhr
zu: Darf ich mit L-Ausweis über die Grenze nach D-Land fahren?
Jetzt hast du aber leider meine Frage von weiter oben noch nicht beantwortet, nämlich welchen Einschränkungen du mit deinem L-Ausweis unterliegst. Ich habe mal danach gesucht - es ist wohl so, dass der L-Ausweis befristet gültig ist und erst nach Ablauf einer "Probezeit" ein vollwertiger Führerschein (Führerausweis) ausgestellt wird. Obwohl man zwar sonst keine weiteren Einschränkungen hat (z.B. beim Motorrad keine Begleitperson dabei sein muss), ist das Dokument selbst befristet. Die Schweiz selbst beschränkt die Gültigkeit zwar nicht auf ihr Gebiet, aber in Deutschland handelt es sich um einen Lernführerschein nach der IntKfzVO, der hier leider nicht zum Fahren berechtigt.
Ein anderslautender Erlass des deutschen Verkehrsministeriums ist mir nicht bekannt, aber im Zweifelsfall kannst du ja dort noch nachfragen:
http://www.bmvbs.de/Service/-,1289/B%C3%BCrgerserv
ice.htm
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?
Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren
In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-103 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei der Wahl Ihrer Geschwindigkeit berücksichtigen?
Persönliche Fähigkeiten
Sicht- und Wetterverhältnisse
Fahrbahnzustand und Verkehrsverhältnisse
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte
Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?
Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat
Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat
Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
| | Anerkennung, Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis Wer einen Führerschein besitzt, den er rechtmäßig außerhalb Deutschlands gemacht hat, muss wissen, ob und wie lange er in Deutschland damit fahren darf. Unter bestimmten Voraussetzungen muss er nämlich seine Fahrerlaubnis in eine deutsche umschreiben lassen. |
|
| | Umschreibung eines ausländischen Führerscheins Die Umschreibung ist jedenfalls nur möglich, wenn der Bewerber innerhalb von drei Jahren seit Begründung des Wohnsitzes in Deutschland die Prüfungen bestanden hat und die Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommt. Nach Ablauf dieser Frist wird er, rein rechtlich, wie ein Neuanfänger behandelt (komplette Fahrausbildung und -prüfung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung). |
|
| | Führerschein-Umschreibung USA und Kanada Die Liste mit den amerikanischen und kanadischen Bundesstaaten bzw. Provinzen, bei denen es in Deutschland eine vereinfachte Führerschein-Umschreibung gibt. |
|
| | Führerschein-Tourismus, Auslandsaufenthalt Glaubt man den Versprechungen diverser Organisationen, die damit Geld verdienen, so ist es überhaupt kein Problem, im Ausland den Führerschein zu machen und dann in Deutschland zu fahren. Das böse Erwachen kommt später, wenn man erfährt, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland gar nicht gilt. |
|
|
|
|