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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pepelja6ka
12.10.2007, 16:52 Uhr

Führerschein in Bulgarien

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage, und zwar:
Ich bin Bulgarin und habe meinen Führerschein diesen Sommer in BG gemacht, da mir das in Deuschland zu teurer ist.Ich habe dort meinen ständigen Wohnsitz,bei meinen Eltern,fahre 2-3x im Jahr für je 1 Monat dorthin;hier bin ich nur wegen Studium seit 2002.
Jetzt wurde mir gesagt,mein Führerschein ist hier nicht gültig,es sei denn ich kann beweisen,dass ich für mind. 180Tage dort war...?!?!?

Kennt sich jemand damit zufällig aus, bitte um Hilfe.......!!
Danke schonmal im vorraus............!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.10.2007, 18:11 Uhr

zu: Führerschein in Bulgarien

du bist aber in d-land gemeldet mit deinem hauptwohnsitz ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.10.2007, 18:14 Uhr

zu: Führerschein in Bulgarien

» Ich habe dort meinen ständigen Wohnsitz,bei meinen Eltern,fahre 2-3x im Jahr für je 1 Monat dorthin;hier bin ich nur wegen Studium seit 2002. «

Was ist denn jetzt "hier" und was ist "dort"?

Eine ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland nur gültig, wenn der Inhabe sich mindestens 185 Tage in jenem Land aufgehalten hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pepelja6ka
12.10.2007, 19:51 Uhr

zu: Führerschein in Bulgarien

"hier" ist in deutschland und "dort" in bulgarien...
ich bin hier angemeldet,da ich hier studiere...aber ob es hauptwohnsitz ist oder nicht,weiss ich nicht...in bulgarien bin ich aber auch angemeldet....wieso soll mein führerschein nicht gültig sein?

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12.10.2007, 21:25 Uhr

zu: Führerschein in Bulgarien

weil nur führerscheine gültig sind, die unter rechtmässigen voraussetzungen erworben wurden. die liegen bei dir nicht vor. du hättest ihn in d-land machen müssen weil dein wohnsitz hier ist und du keine 185 tage durchgehend in bulgarien verbracht hast.

holger

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12.10.2007, 22:41 Uhr

zu: Führerschein in Bulgarien

dann habe ich aber auch hier in De keine 185 tage durchgehend verbracht,weil ich jeden 4 monat nach bulgarien gehe....ausserdem begründe ich hier(in De) einen Wohnsitz,wenn ich mich nur wegen meines studiums in Deutschland aufhalte?

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13.10.2007, 17:39 Uhr

zu: Führerschein in Bulgarien

die 185 tage dürfen durch urlaub unterbrochen werden. ja, begründest du.

holger

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13.10.2007, 20:02 Uhr

zu: Führerschein in Bulgarien

Es geht, wie Holger schon sagt, darum, daß Du Deinen Lebensmittelpunkt mindestens 185 Tage im Ausstellerland haben mußt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen