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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sky888
12.09.2007, 18:23 Uhr

Umschreiben von Mazedonisch auf Deutsch

Meine Frau kommt aus Mazedonien, sie studiert noch bis
Dezember´06/Januar´07 und hat einen
internationalen Führerschein (medzunarodnu dozvolu).

Kann sie, wenn sie endgültig zu mir zieht
(haben im Juli´07 geheiratet und sie ist bereits bei mir gemeldet)
ihr Führerschein überschreiben lassen und wenn ja,
wieviel kostet es denn?? Welche Vorraussetzungen muss sie mit bringen (wie z.B.185 Tage im Ausland leben) ...denn das ist ja schon gegeben. Braucht sie eine Bestätigung der Himatbehörde??

Bitte um ausreichende "INFO" und danke für ihre Hilfe

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.09.2007, 07:17 Uhr

zu: Umschreiben von Mazedonisch auf Deutsch

Deine Frau kann den mazedonischen Führerschein umschreiben lassen, sobald sie ihren (Erst-)Wohnsitz in Deutschland hat. Wenn ich deine Aussagen richtig verstanden habe, dann ist das jetzt schon der Fall.

Da Mazedonien weder EU-Mitglied noch in der Anlage 11 aufgeführt ist, muss sie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen, wobei die Ausbildungsvorschriften für sie nicht gelten, d.h. sie muss nicht zwingend am Theorieunterricht teilnehmen und sie muss keine Sonderfahrten absolvieren. Ein paar Übungsstunden vor der Prüfung sind aber empfehlenswert.

Diese erleichterten Umschreibebedingungen gelten 3 Jahre lang, gerechnet ab Wohnsitzbegründung in Deutschland.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf ein Verbot für Reiter

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen