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Auslandsführerschein

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07.08.2007, 10:42 Uhr

Fahrerlaubniss contra Führerschein

Guten Tag,
ich besitze einen rechtmässig erworbene Fahrerlaubniss dokumentiert mit EU Karte Klasse B aus Polen.Darin vermerkt in Spalte 10: sinng.übersetzt:"Fahrerlaubniss erteilt am 10.03.2007".Die eigentliche jetzt vorliegende EU Karte ist am 05.06.2007 ausgestellt.(Die Datum sind beispielhaft).
Wäre ich nun in der Zeit von der Erteilung der Fahrerlaubniss bis zur Ausgabe der EU Karte ohne Führersxchein gefahren(ordnungswidrig) oder ohne Fahrerlaubniss(Straftat)??
Meine Meinung: Da die gültige Fahrerkaubniss erteilt war sich eben nur die endgültige EU Karte noch imdruck befand war duies kein Fahren ohne Fahrerlaubniss ich will jedoch mal von euch wissen wie das in DE geregelt ist...
gruss klaus

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was bedeuten diese Dauerlichtzeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B

Die Fahrstreifen 3 und 4 darf ich nicht benutzen

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Beim Wechsel von Fahrstreifen 2 auf 1 ist der nachfolgende Verkehr in jedem Fall wartepflichtig

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Überholverbote

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

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