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Auslandsführerschein

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07.08.2007, 10:42 Uhr

Fahrerlaubniss contra Führerschein

Guten Tag,
ich besitze einen rechtmässig erworbene Fahrerlaubniss dokumentiert mit EU Karte Klasse B aus Polen.Darin vermerkt in Spalte 10: sinng.übersetzt:"Fahrerlaubniss erteilt am 10.03.2007".Die eigentliche jetzt vorliegende EU Karte ist am 05.06.2007 ausgestellt.(Die Datum sind beispielhaft).
Wäre ich nun in der Zeit von der Erteilung der Fahrerlaubniss bis zur Ausgabe der EU Karte ohne Führersxchein gefahren(ordnungswidrig) oder ohne Fahrerlaubniss(Straftat)??
Meine Meinung: Da die gültige Fahrerkaubniss erteilt war sich eben nur die endgültige EU Karte noch imdruck befand war duies kein Fahren ohne Fahrerlaubniss ich will jedoch mal von euch wissen wie das in DE geregelt ist...
gruss klaus

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B

Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen

Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Geschwindigkeit verringern

Nicht mehr überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Abbiegen verboten

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr