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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bubbelpit
18.07.2007, 16:38 Uhr

Rollerfahren auf Mallorca

Hallo zusammen.
Um Roller fahren zu dürfen auf Mallorca,brauch ich da einen Führerschein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
18.07.2007, 18:18 Uhr

zu: Rollerfahren auf Mallorca

Für Tretroller im allgemeinen nicht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.07.2007, 19:18 Uhr

zu: Rollerfahren auf Mallorca

:D

Im Ernst: Spanien ist EU- Mitglied und hat dieselben Führerscheinklassen wie Deutschland.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bubbelpit
19.07.2007, 20:23 Uhr

zu: Rollerfahren auf Mallorca

und wie sieht es mit den "AUTOS"aus die nur 25-45 kmh schnell sind aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.07.2007, 21:44 Uhr

zu: Rollerfahren auf Mallorca

wie in Deutschland auch- Führerschein Klasse S.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joe0711
13.04.2008, 09:41 Uhr

zu: Rollerfahren auf Mallorca

Klar brauchst Du da einen Führerschein.
Also so langsam sollte mal jeder wissen, dass wir mittlerweile eine EU sind.
Das bedeutet, was in Deutschland Recht und Pflicht ist, ist es auch so ähnlich in Spanien, Italien oder sonst wo.
Die Zeiten wo man im Ausland alles ohne Führerschein machen konnte, sind schon längst vorbei.
Es funktionieren auch keine Trick mehr, wie ohne Versicherung fahren, denn die meisten Policen sind in mehreren Sprachen verfasst und die spanischen Polizsten sind auch nicht dumm.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind