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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DigiTaler
22.06.2007, 20:34 Uhr

Tschechischer Fuehrerschein

Hallo,
wohne zur Zeit in der Tscheschei (Zweitwohnsitz), mehr als 185 Tage. Will jetzt (Juli07) einen tschechischen Führerschein machen und wieder nach Deutschland kommen. Könnte ich irgendwelche Probleme bekommen? Zur Vorgeschichte, habe vor 8 Jahren meinen Führerschein in Deutschland verloren (Hasch am Steuer), keine Sperre, aber hätte eine MPU machen sollen.

Dank
Digi

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22.06.2007, 21:04 Uhr

zu: Tschechischer Fuehrerschein

In diesem Fall schon.
Der Führerschein ist dann zwar in CZ gültig, unterliegt aber in der BRD einer Nutzungsuntersagung.
Die deutsche Rechtsprechung ist hier inzwischen relativ deutlich in dieser Hinsicht, mehrere Verwaltungsgerichte haben in diesem Sinne entschieden: Eine EU- Fahrerlaubnis ist nur unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen:
- Einhaltung der 185- Tage- Regelung
- Keine Sperre in der BRD
- keine MPU- Auflage in der BRD.

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15.09.2007, 12:46 Uhr

zu: Tschechischer Fuehrerschein

Hallo,
aufgrund aktueller Rechtslage teile ich die vorherige Antwort nicht und würde dir zu einer Beratund durch den Anwalt deines Vertrauens raten.Da KEINE Gerichtliche Sperre besteht ist der rechtmässig erworbene EU Führerschein auch hier gültig.Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung zum EU Recht hat die deustche Fahrerlaubnisbehörde wegen VOrfällen die VOR Erteilung der Fahrerlaubniss leigen auch nciht mehr das Rechts nun eine nachträgliche MPU anzufordern.
Also schwierige Sach u.Rechtslage aber seiht ganz gut aus für dich

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15.09.2007, 15:06 Uhr

zu: Tschechischer Fuehrerschein

bleiben wir doch lieber bei dem was durban geschrieben hat. um in d-land fahren zu dürfen ist eine mpu erforderlich, wenn keine oder negative mpu dann nutzungsuntersagung.

holger

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15.09.2007, 16:09 Uhr

zu: Tschechischer Fuehrerschein

Frager, laut der EU- Gerichte ist, wie Du schreibst, die Fahrerlaubnis grundsätzlich anzuerkennen. Allerdings unberührt davon bleibt die Nutzungsuntersagung in der BRD bei vorhander MPU- Auflage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frager
22.09.2007, 03:09 Uhr

zu: Tschechischer Fuehrerschein

na gut gerne lassen wir die fragen so stehen ich denke jeder User kann sich anhand der antworten die alle richtig aber auch alle falsch sein können selbst ein bild darüber machen das da etwas unklar ist und wie bereits geraten einen anwalt zur prüfung der eu rechtslage befragen.
noch ein hinweis: es werden nun auch im ausland "MPU" angeboten und die eu gerichte haben es deutschen fahrerlaubnissbehörden untersagt nachträglich also wenn der eu führerschein bereits gemacht ist eine mpu abzuverlangen.

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