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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jakara
18.01.2007, 22:39 Uhr

Thai-Fuehrerschein

Guten Tag,
ich bin Thai und habe einen Fuehrerschein in Thailand gemacht und lebe seit 6 Monaten in Deutschland. Kann mein Fuehrerschein von dort hier anerkannt werden?
Mit viele freundlichen Gruessen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.01.2007, 23:03 Uhr

zu: Thai-Fuehrerschein

nein, er wird nicht anerkannt.
um einen deutschen führerschein zu erhalten, ist zwingend eine theoretische und praktische prüfung erforderlich.
da du schon seit 6 monaten in deutschland bist, darfst du hier auch nicht mehr mit deinem thai führerschein fahren.
machst du es trotzdem, wirst du nach § 21 stvg bestraft weil es fahren ohne fahrerlaubnis ist.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren