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Auslandsführerschein
Lina
21.09.2006, 23:07 Uhr
BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!!
Ihr Lieben, ich habe ein riesiges Problem und hofe sehr, Hilfe von Euch zu bekommen:
Mein Freund kommt aus dem Kosovo, hat auch dort seinen Führerschein gemacht und lebt jetzt seit 3 Jahren in Deutschland. Das Auto hat er nie gebraucht, daher hat er auch seinen Fürherschein nicht umschreiben lassen.
Jetzt möchte er gern den Führerschein neu machen und wollte seinen alten Führerschein vorzeigen, um die gesamten Stunden nicht erneut nehmen (und bezahlen) zu müssen. Doch das Problem: Sein im Kosovo gemachter Führerschein ist spurlos verschwunden, er hat ihn anscheinen verloren.
Habt ihr irgendeine Ahnung, wohin er sich wenden kann, um eine Bestätigung zu bekommen, dass er schon einmal seinen Führerschein gemacht hat??? Geht das über eine Botschaft??? Und die Zeit drängt, da er sich für einen Ausbildungsplatz bewerben möchte, für den eine Fahrerlaubnis ein Muss ist.
Ich bin jedem unendlich dankbar, der einen Rat für mich hat.
Tausend Dank schon einmal im Voraus,
liebe Grüße,
Lina
durbanZA
21.09.2006, 23:29 Uhr
zu: BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!!
Tja, schwierige Sache. Wie Dein Freund sicherlich weiß, sind für die Angelegenheiten von Kosovo- Albanern die diplomatischen Vertretungen Serbiens zuständig. Die kann natürlich nicht irgendein Dokument ausstellen, nur weil jemand behauptet, er habe mal im Kosovo eine FE erworben.
Ich weiß nicht, ob es im Kosovo eine uentrale FE- Behörde gab oder gibt, die die Vergaben speichert. Und selbst wenn, dürften Aufzeichnungen von vor dem Kosovo- Krieg erworbenen Fahrerlaubnisse nicht vorhanden sein.
Ich würde sagen, es sieht da sehr eng für Deinen Freund aus. Aber mal ehrlich, hat er dort echt einen Führerschein gemacht? ;)
Ein Anruf bei den serbischen Konsulaten oder sogar bei der Botschaft in Berlin kann natürlich nicht schaden, ich bezweifle aber, daß das Erfolg hat.
In welcher Gegend wohnt Ihr denn?
bs01
22.09.2006, 00:06 Uhr
zu: BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!!
Nach mehr als 3 Jahren ist eine Umschreibung sowieso nicht mehr möglich.
So wie es aussieht muß Dein Freund den Führerschein hier in Deutschland ganz neu machen.
Gruß
bs01
durbanZA
22.09.2006, 00:25 Uhr
zu: BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!!
» Mein Freund kommt aus dem Kosovo, hat auch dort seinen Führerschein gemacht und lebt jetzt seit 3 Jahren in Deutschland. «
» Nach mehr als 3 Jahren ist eine Umschreibung sowieso nicht mehr möglich. «
glatt übersehen schönen Abend!
hamburger
23.09.2006, 12:40 Uhr
zu: BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!!
<Dieser Beitrag wurde vom Moderator entfernt>
durbanZA
22.09.2006, 13:46 Uhr
zu: BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!!
ohne den Absender dieses Posts zu kennen, rate ich zur höchsten Vorsicht!
Lizzard
22.09.2006, 18:19 Uhr
zu: BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!!
>>>hallo
schreib mir doch bitte eine mail , ich sende dir dann gerne info broschure zu betreff kosovo fs.<<<
Sowas gibt es nicht, ignorieren...
Sonst gibt es nichts weiter zu sagen, durbanZA und bs01 haben es bereits getan...
Lina
22.09.2006, 20:46 Uhr
zu: BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!!
Vielen Dank erst einmal für eure Antworten.
Also, mein Freund hat ganz echt und tatsächlich einen Führerschein im Kosovo gemacht/ gehabt.
Wohnen in Niedersachsen und haben schon versucht, über die Fahrschule im Kosovo eine Bescheinigung zu erhalten, was aber aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist. Hatte nur die Idee, dass es doch irgendwo gespeichert sein MUSS, oder??? Ist ja nur ein hoffnungsloser Versuch, ein bisschen Geld zu sparen - oder auch etwas mehr ;-)
@durbanZA: Vielen Dank für die Warnung, hätte da sonst viel Hoffnung reingesetzt...und garantiert geschrieben...
Lieben Dank euch allen!
durbanZA
23.09.2006, 12:33 Uhr
zu: BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!!
Solche Angebote lassen sich in diesem Forum leider nicht vermeiden. Die klingen oft ganz toll, sind aber so gut wie immer nicht nur illegal, sondern auch wertlos. Im schlimmsten Fall zahlt man viel Geld für einen Führerschein, der die erste Kontrolle nicht übersteht und schon hat man "fahren ohne Fahrerlaubnis" am Hals.
Nochmal zu Deinem Problem: Es sieht wirkich nicht gut für Euch aus: Was ich bei Deinem ersten Beitrag übersehen habe: Die Frist zur Umschreibung ausländischer Führerscheine ist schon abgelaufebn. Selbst, wenn man einen Nachweis über den FS aus dem Kosovo auftreiben könnte, würde das wahrscheinlich nichts mehr bringen.
Als letzten Strohhalm, in den ich aber nicht zu viel HO
offnung setzen würde, würde ich einfach mal einen Anruf bei einer diplomatsichen Vertretung wagen. Viel helfen können die höchstwahrscheinlich nicht, aber man weiß ja nie, und vielleicht kennen die ähnliche Fälle.
In Hamburg und Düsseldorf (und ferner auch in Münschen, Stuttgart und Frankfurt) befinden sich Generalkonsulate der Republik Serbien, in Berlin befindet sich die serbische Botschaft, einfach mal anrufen, die beißen nicht ;)
Aber wie gesagt, mit größter Wahrscheinlichkeit bringt das nichts, leider. Man kann dann höchstens versuchen, die positiven Aspekte zu betrachten: Wenn Dein Freund im BEsitz einer Fahrerlaubnis war, so kann er ja wahrscheinlich autofahren und wird weniger Fahrstunden brauchen als andere. So halten sich die Kosten vielleicht wenigstens ein bisschen in Grenzen :(
Würde Euch gerne mehr helfen ...
mfG
Durban
Lina
25.09.2006, 19:56 Uhr
zu: BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!!
Ach, ihr seid ja echt ein netter Verein hier :-)
Gut, wir werden und mal erkundigen beim Konsukat, und sonst heisst es halt: Augen zu und zahlen :-)
Aber da er tatsächlich schon einmal fahren durfte und es daher auch kann, wirds wohl okay...
Drückt uns die Daumen!!
Tausend Dank allen netten Menschen hier, die mir geholfen haben!
durbanZA
25.09.2006, 20:08 Uhr
zu: BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!!
alle Daumen gedrückt ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?
Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird
Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren
Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren
Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge
Nur für Sie
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
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