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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tina0784
17.07.2006, 22:16 Uhr

Auto und Motorradführerschein D->USA ?

Hallo!
Ich will nächstes Jahr mit meiner cousine für 3 Wochen in die USA,wir wollen uns da Auto's und Motorräder ausleihen, brauch ich dafür einen internationalen Führerschein?
Darf ich in Amerika überhaupt schon ein Auto mieten?Hab bis dahin zwar schon 5 Jahre den Führerschein,bin aber dann erst 23! Und weiß jemand,wie lange es dauert in den USA einen Motorradführerschein zu machen?Ich habe zwar einen deutschen Motorradführerschein aber meine Cousine nicht,gilt mein deutscher Motorradführerschein auch als internationaler Führerschein überhaupt in Amerika?
Danke im Vorraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crnf
18.07.2006, 10:56 Uhr

zu: Auto und Motorradführerschein D->USA ?

Also fahren darfst du dort ab dem Moment, ab dem du hier deinen Schein in der Hand hälst.
Das gleiche gilt von der Rechtlichen Seite für das Mieten von Fahrzeugen.
Viele Vermieter legen jedoch selbst fest, dass sie nur Fahrzeuge an Personen über 25 vermieten. Daher ist das einzige, was hier dazu gesagt werden kann, dass ihr fragen müsst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
18.07.2006, 16:50 Uhr

zu: Auto und Motorradführerschein D->USA ?

Manche aber auch schon mit 23 glaube ich...schau einfach mal im internet auf den seiten der bekannten Mietwagenanbieter (hertz, avis etc...)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tina0784
18.07.2006, 19:21 Uhr

zu: Auto und Motorradführerschein D->USA ?

Dankeschön!
Ist den mein toller Führerschein im Kartenformat auch gleichzeitig ein internationaler Führerschein oder wie?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?

Haschisch, Marihuana

LSD

Heroin, Kokain, Amphetamine

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- könnte im nächsten Augenblick losfahren