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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
17.06.2006, 00:54 Uhr

Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

Meine Frau hat es leider versäumt ihren Japanischen Führerschein innerhalb der 3-Jahresfrist in einen Deutschen bzw. Europäischen Führerschein umschreiben zu lassen.
Kennt jemand einen Weg, um dies im nachhinein doch noch zu erreichen?

Ich freue mich über Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
17.06.2006, 10:40 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

wie ist es mit der Umschreibung in einem anderen EU-Staat, der vielleicht andere Regelungen hat?
Oder Umschreibung in einem außereuropäischen Staat?
Oder durch einem längeren Aufenthalt in Japan?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.06.2006, 16:16 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

»einfachste möglichkeit wäre: zurück nach japan, in d-land abmelden, in japan anmelden und dann nach einigen monaten wieder in d-land anmelden.«

Das würde ich allerdings nicht als die "einfachste Möglichkeit" bezeichnen. Einfacher, schneller und vermutlich sogar kostengünstiger wäre der Besuch einer Fahrschule in Deutschland. Zwar müssen wegen Ablauf der 3-Jahres-Frist die Ausbildungsvorschriften eingehalten werden (14 Lektionen Theorieunterricht, 12 Sonderfahrten), aber möglicherweise braucht die Frau ja nur recht wenige Übungsstunden.

Übrigens hätte sie trotz Verstreichenlassens der 3-Jahres-Frist bei Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis dann keine Probezeit mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
18.06.2006, 08:26 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

Hallo Sonhol,

danke für den Tipp, daran hatten wir auch schon gedacht. Weißt Du von einer Mindestzeit, in der man in Deutschland abgemeldet sein muß?

Oliver

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frankenstein
27.06.2006, 20:55 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

schreib mir bitte mal ne mail , ich habe auch einen japanischen gehabt und ihn umschreiben lassen.
meine mail kgs@execs.com

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Rechtsabbieger müssen warten

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt