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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fledermaus
14.04.2006, 16:56 Uhr

MPU später in Deutschland nachholen??

Nach 12Jahren unfallfreier Fahrt ist mir ein Unfall unter Medikamenten und auch etwas Alkohol (1,0 Promille) passiert. Ich rammte beim Sekundenschlaf ein parkendes Auto und hinterließ nur einen Zettel mit Adresse und sagte bei einer Tankstelle Bescheid-holte aber keine Polizei und fuhr Heim. Das wurde aber als Fahrerflucht ausgelegt und es war meine letzte Fahrt! Mein Führerschein wurde eingezogen und ich erhielt eine Sperrfrist. Das alles ist jetzt 6Jahre her und ich könnte/müßte den Führerschein neu machen. Doch wegen dieses damaligen Verstoßes rechne ich hier mit einer MPU, die ich gerne umgehen würde. Sollte ich im Ausland eine Wohnsitzmöglichkeit haben und den FS dort auch legal erwerben,kann dann trotzdem noch eine MPU in Deutschland auf mich zukommen? Denn wie ich im Forum gelesen habe, dürfen die FS a.d.Ausland nicht einfach eingezogen werden und Ende.Aber in wieweit halten sie hier einer Kontrolle stand?? Ich habe mittlerweile kein Problem mehr mit Alkohol oder Medikamenten, also bin fit-mein Geldbeutel weniger. Daher möchte ich nicht unnötige MPU`s bezahlen - aber noch weniger irgendeine Fahrschule im Ausland, wenn es keinen Sinn macht. Macht es für mich Sinn?? Ich wäre dankbar für Eure Info : )

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

18 m

27 m

36 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h