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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fledermaus
14.04.2006, 16:56 Uhr

MPU später in Deutschland nachholen??

Nach 12Jahren unfallfreier Fahrt ist mir ein Unfall unter Medikamenten und auch etwas Alkohol (1,0 Promille) passiert. Ich rammte beim Sekundenschlaf ein parkendes Auto und hinterließ nur einen Zettel mit Adresse und sagte bei einer Tankstelle Bescheid-holte aber keine Polizei und fuhr Heim. Das wurde aber als Fahrerflucht ausgelegt und es war meine letzte Fahrt! Mein Führerschein wurde eingezogen und ich erhielt eine Sperrfrist. Das alles ist jetzt 6Jahre her und ich könnte/müßte den Führerschein neu machen. Doch wegen dieses damaligen Verstoßes rechne ich hier mit einer MPU, die ich gerne umgehen würde. Sollte ich im Ausland eine Wohnsitzmöglichkeit haben und den FS dort auch legal erwerben,kann dann trotzdem noch eine MPU in Deutschland auf mich zukommen? Denn wie ich im Forum gelesen habe, dürfen die FS a.d.Ausland nicht einfach eingezogen werden und Ende.Aber in wieweit halten sie hier einer Kontrolle stand?? Ich habe mittlerweile kein Problem mehr mit Alkohol oder Medikamenten, also bin fit-mein Geldbeutel weniger. Daher möchte ich nicht unnötige MPU`s bezahlen - aber noch weniger irgendeine Fahrschule im Ausland, wenn es keinen Sinn macht. Macht es für mich Sinn?? Ich wäre dankbar für Eure Info : )

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt