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Auslandsführerschein

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13.02.2006, 14:15 Uhr

Nachweis des Auslandsaufenthaltes

Hallo liebe Fahrfreunde,

ich befinde mich seit August 2005 in Spanien und werde auch noch bis zum Sommer hier bleiben. Nachdem ich die Sprache jetzt einigermassen beherrsche möchte ich meinen Motorradführerschein hier machen und wollte wegen der 185 Tage-Regelung wissen was ich bei einer evt. Umschreibung in Deutschland denn vorweisen muss um zu beweisen das ich länger als ein halbes Jahr hier in Spanien war. Muss ich mir eine Bestätigung bei einem Amt über meinen Aufenthalt hier besorgen oder genügen meine monatlichen Mietbelege. Vielleicht hat in der Hinsicht ja schon jemand Erfahrungen gemacht. Viel Dank im Voraus,
Prefect

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

Wenn Busse auf einer Busspur fahren

An unübersichtlichen Straßenstellen

An Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-101 / 3 Fehlerpunkte

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften?

km/h

km/h