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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Anhänger-Freek
04.02.2006, 01:40 Uhr

Führerschein Klasse B im Ausland mit neuer Zulassungsbeschei

Hallo, ich habe einen Anhänger
(der ursprünglich eine zul. Gesamtmasse von 2000kg hat)
auf eine zulässige Gesamtmasse von 1150kg abgelastet.

Der Anhänger ist technisch nicht verändert wurden, es wurde nur das Gewicht vom TüV geändert.

In der Zulassungsbescheinigung des Anhängers steht jetzt - unter Punkt F.2 -, zul. Gessamtmassse im Zulassungsmitgliedsstaat 1150kg .

Und unter Punkt F.1 steht technische zulässige Gesamtmasse 2000kg.

Jetzt die große Frage: Ich habe einen PKW Leermasse 1200kg, zGM 2000kg,
darf ich den Anhänger auch im Ausland mit der Führerschein Klasse B fahren?

Oder bedeutet das im Zulassungsmitgliedsstaat darf er bis 1150kg beladen werden, und außerhalb bis 2000kg?

Was gehört zum Zulassungsmitgliedstaat?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heijo
25.06.2006, 10:20 Uhr

zu: Führerschein Klasse B im Ausland mit neuer Zulassungsbeschei

Kannst Du auch im Ausland mit fahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch abgefahrene Reifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Vorsichtig links vorbeifahren

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten