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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bea230174
06.10.2005, 18:55 Uhr

möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen

Hallo! In 9 Tagen fahre ich in Urlaub nach Polen. Bei dieser Gelegenheit wollte ich auch einen EU-Motorrad-Führerschein machen, denn in Deutschland ist mir das ehrlich gesagt zu teuer. Ich habe eine Fahrschule in Krakau gefunden, wo es machbar wäre, einen Führerschein innerhalb 2 Wochen zu machen.
Ich weiß inzwischen, dass man für 185 Tage einen festen Wohnsitz in Polen haben muss.
Ich habe vor, mich für diese Zeit (185 Tage) bei meiner Schwiegermama im Haus anzumelden. Nun lange aufhalten kann ich mich in Polen nicht, denn ich bin in Deutschland berufstätig. Meine Frage lautet: Muss ich mich in Deutschland für diese Zeit abmelden? oder kann ich 2 Wohnsitze haben? Wie lange muss ich mich denn in Polen denn aufhalten? reichen 2 Wochen? Muss ich auch nachweisen, dass ich in Polen nicht nur wohne sondern auch arbeite oder reicht allein nur die Anmeldung?
Liebe Leute, danke im Voraus schon für eine Antwort. Es wäre super wenn ich diese noch vor meiner Abreise nach Polen lesen könnte.Gruß.Bea

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
07.10.2005, 10:09 Uhr

zu: möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen

Moin Bea230174,

da ich mich mit EU-Recht nicht wirklich auskenne, habe ich mich wegen deinem Problem an unseren Ausblider gewendet (Ist ein amtl. Prüfer). Er sagt, es ist möglich in Polen die Fahrerlaubnis zu erwerben, wenn man ein halbes Jahr einen Erstwohnsitz angemeldet hat und ihn auch tatsächlich nutzt. Das heisst wirklich da leben.Wenn du sie erworben hast, kannst du sie dann in eine Deutsche umschreiben lassen.

Das ist zumindest die Rechtliche Seite. Er sagte weiter, das die östlichen Lander das mit der Wohnsitzregelung nicht so genau nehmen.

Wenn du eine Fahrerlaubnis "fälschlicherweise" gemacht hast und sie ummelden willst, müsste Deutschland an Polen eine Benachrichtigung schreiben und Polen müsste dir dann die Fahrerlaubnis wiederrufen. Das wird aber kaum gemacht.

Das Fazit dieses Textes ist, das du es versuchen kannst, vorzeitig den Lappen zu machen.
Du hast aber keinen Rechtsanspruch darauf, wenn du die Fristen nicht einhältst und es dann nach hinten los geht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern undsonstgehtsnoch
07.10.2005, 22:12 Uhr

zu: möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen

hauptsache die deutsche kfz-versicherung der deutsche notarzt und das deutsche krankenhaus und die deutsche berufsunfähigkeitsversicherung und die deutsche rehaklinik und der deutsche anwalt sind dir recht und billig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
23.11.2006, 10:41 Uhr

zu: möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen

"Im Ãœbrigen vertrete ich die sicher als überheblich eingestufte Ansicht, dass mir kein Fahrlehrer, der vor lauter Bauch schon lange keinen Tankdeckel mehr gesehen hat, die praktische Seite des Motorradfahrens beibringt, dafür aber â EURO“ ohne Rot zu werden â EURO“ ein Monatsgehalt in Rechnung stellt. "

Das ist nicht überheblich, sondern schlicht falsch.
Das ist auch keine Ansicht, sondern ein Vorurteil.
Das ist daher auch nicht diskutabel.
Gruß
Lothar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stevie Wonder
02.12.2006, 00:24 Uhr

zu: möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen

Hallo Lothar,
wenn Du mehr verdienen würdest wäre es auch kein Monatsgehalt mehr...

Also auf! Lerne Fahrlehrer. Dann wirst Du reich.

:-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stevie Wonder
02.12.2006, 00:26 Uhr

zu: möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen

ich habe schon zu viel Zigarre geraucht, ich meinte weiss.
Sry Lothar
lol

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

An der Haltlinie

An der Sichtlinie

In Höhe der Ampel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern