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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.09.2005, 14:38 Uhr

zu: Franzoesischer Fuehrerschein

Du kannst mit einem französischen Führerschein hier problemlos fahren, er muss nicht umgeschrieben werden und er muss auch nicht mehr in Deutschland registriert werden. Die frühere Registrierungspflicht hatte etwas mit der Überprüfbarkeit der Probezeit zu tun, wurde aber schon vor einiger Zeit gestrichen. Für deine 2-jährige Probezeit wird die Zeit in Frankreich angerechnet, d.h. die Probezeit läuft auch hier ab Erteilungsdatum.

Die 3-Jahres-Frist, innerhalb derer man von für eine Umschreibung von den Ausbildungsvorschriften befreit ist, gilt nur für Nicht-EU-Fahrerlaubnisse, spielt für dich also keine Rolle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor alkoholisierten Autofahrern

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken