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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.09.2005, 14:38 Uhr

zu: Franzoesischer Fuehrerschein

Du kannst mit einem französischen Führerschein hier problemlos fahren, er muss nicht umgeschrieben werden und er muss auch nicht mehr in Deutschland registriert werden. Die frühere Registrierungspflicht hatte etwas mit der Überprüfbarkeit der Probezeit zu tun, wurde aber schon vor einiger Zeit gestrichen. Für deine 2-jährige Probezeit wird die Zeit in Frankreich angerechnet, d.h. die Probezeit läuft auch hier ab Erteilungsdatum.

Die 3-Jahres-Frist, innerhalb derer man von für eine Umschreibung von den Ausbildungsvorschriften befreit ist, gilt nur für Nicht-EU-Fahrerlaubnisse, spielt für dich also keine Rolle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit Querverkehr vor der Kurve