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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern puncio
05.09.2005, 09:36 Uhr

Kan ich oder nein...?!

Ich habe (1974) Führerschein Klasse "B" in Polen erworben haben, und 1988 umgeschrieben in Deutschland (Stadngehörikeit-Deutsch).
Kann ich mit Leichtkrafträder/-roller (125cmm) hier in Deutschland fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volume
05.09.2005, 20:36 Uhr

zu: Kan ich oder nein...?!

Mit der Führerscheinklasse "B" darfst du maximal "M" 50ccm fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern puncio
06.09.2005, 23:37 Uhr

zu: Kan ich oder nein...?!

I denke wie Du, ich habe von 2000 mein Führerschein gemacht und ich kann 125cmm fahren... , aber...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
06.09.2005, 23:48 Uhr

zu: Kan ich oder nein...?!

Wenn du den Führerschein 1988 umgeschrieben hast, hast du wohl noch die alte Klasse 3? 125er darfst du damit aber trotzdem nicht fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.09.2005, 13:38 Uhr

zu: Kan ich oder nein...?!

Die Klasse 3 berechtigte dann zum Führen von Leichtkrafträdern, wenn sie vor dem 01.04.1980 erteilt wurde. Du hast zwar seit 1974 den polnischen Autoführerschein, aber in diesem Fall ist eben das Erteilungsdatum des deutschen Klasse-3-Führerscheins maßgeblich, und den hast du ja erst seit 1988. Deshalb ist bei dir die Klasse A1 (früher 1b) nicht eingeschlossen.

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