Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Homan79
20.04.2005, 02:46 Uhr

In Polen Angefangen in Deutschland zu Ende machen?

Hallo,

meine Freundin hat in Polen mit dem Führerschein angefangen. Alle Fahrstunden und Theoriestunden dort absolviert. Die Theorieprüfung hat sie auch dort bestanden. Bei der Praktischen Prüfung ist Sie 3 mal durchgefallen.

Nun wollen wir hier zusammenziehen und heiraten.

Die Frage nun: kann Sie den Führerschein hier in Deutschland zu Ende machen, wieviel wird von dem Polnischen hier angerechnet, und muss Sie irgendwelche Unterlagen oder Nachweise mitbringen?

vielen dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jaina
20.04.2005, 17:38 Uhr

zu: In Polen Angefangen in Deutschland zu Ende machen?

also ich glaub mal nicht das das so einfach geht, immerhin hat sie in polen angefangen und muss es dort zu ende machen. du kannst es ja auch nicht hir machen und von fahrschule zu fahrschule gehen. außerdem müsste sie sich dann ne neue fahrschule suchen und alles von anfang an machen und neues geld bezahlen und das wir doch nen bisschen viel geld was zusammenkommt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B

Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Bahnübergängen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge