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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lykos
20.03.2005, 16:07 Uhr

Klasse B für ATV / QUAD in GRIECHENLAND ?

Hallo,

möchte mir ein ATV oder QUAD zulegen und es in Griechenland anmelden und fahren.

Ich besitze den Führerschein der Klasse B und soweit ich weiß darf ich in der BRD diese Fahrzeugklasse führen.

Wie verhält es sich mit der Einstufung dieser Fahrzeuge in Griechenland ?

Soweit mir bislang bekannt ist gelten diese Fahrzeuge dort als Motorräder.

Meine konkrete Frage:

Ist es erlaubt mit einem Führerschein der Klasse B (welcher in Deutschland erworben wurde) in Griechenland ATV/QUADS zu führen ?

Gibt es vielleicht Sonderregelungen ?

In Deutschland darf ich bspw. da mein Führerschein vor dem 01/01/1980 ausgestellt wurde Motorräder bis 125 ccm fahren.

Prinizipiell gilt aber immer, daß man mit Klasse B Maschinen mit 50 ccm führen darf.

Ist dies eine interne Regelung und nur deutschlandweit relevant oder besitzt Sie EU-weite Gültigkeit ?

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

-CHRIS-

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
20.03.2005, 16:31 Uhr

zu: Klasse B für ATV / QUAD in GRIECHENLAND ?

Normalerweise gilt (mit Ausnahme von Fahrerlaubnissen für Minderjährige) wozu dich dein Führerschein im Austellungsland berechtigt, darft du auch überall anders fahren, in der EU sowieso.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Gegenverkehr

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen