Peg
19.11.2013, 17:10 Uhr
zu: Klassen A mit Bemerk 79.03-79.04
Kann es sein, dass deine Freundin Klasse B vor dem 19.01.3013 machte,
ihn aber nach diesem Datum aufs EU-Kärtchen umschreiben ließ?
Oder den Führerschein der Klasse B nach dem 19.01.2013 machte,
aber keine Ausbildung der Klasse A absolvierte?
Dass die "Spalte Motorrad" beschrieben ist, ist zwar verwirrend,
liegt aber oftmals daran, dass sie mit einschränkenden Bemerkungen versehen wurde, für Fahrzeuge, die zuvor unter Klasse B fielen, nun aber unter Klasse A gelistet sind.
Ohne eine A-Ausbildung kann und darf sie deine Maschine auf gar. keinen Fall Fahren