barneyw
05.02.2014, 19:00 Uhr
zu: Was darf ich fahren ?
So wie ich das sehe, Motorräder bis 35kW/48PS. Die Klasse A gilt nur für 3-rädrige Fahrzeuge (Trikes), diese allerdings mit Anhänger bis 750 kg.
Entgegen der Regeln vorher benötigt man jetzt für Trikes einen Motorradführerschein, früher reichte dort der Autoführerschein.
Wenn Du also ein "richtiges Motorrad" fahren möchtest, musst Du wohl noch einmal in die Fahrschule und danach eine weitere Prüfung ablegen. Das automatische Hochstufen nach 2 Jahren gibt es nicht mehr.
fetzn
05.02.2014, 20:14 Uhr
zu: Was darf ich fahren ?
Danke für deine Antwort.
Ich bin auch noch keine 25 deswegen muss die drossel auch noch rein.
Was mich aber schon öfters gewundert hat ist das dadurch das bei dem offenen Motorrad das datum dafür steht wo ich mein Autoführerschein gemacht habe.
Ich wurde auch schon einmal von der Polizei angehalten und da hat niemand nachgeguckt ob ich ne drossel drinne hab oder nicht.
Das selbe bei der Versicherung.(Motorrad) Als der Heer meinen Führerschein gesehen hat, hat er auch das datum von meinem Autoführerschein genommen. (2007)
Ich habe so das Gefühl das viele garnicht wissen was das bedeutet mit dem Datum bei der Klasse A.
Dachte schon das die von Straßenverkehrsamt vielleicht nen fehler gemacht haben.
Aber danke für deine erklärung =)
Gruß
barneyw
06.02.2014, 17:47 Uhr
zu: Was darf ich fahren ?
Mit Deinem jetzigem Führerschein darfst Du keine Motorräder über 35kW fahren, egal wie alt Du bist. Wenn Du Motorräder der Klasse A fahren möchtest, wirst Du noch einmal in die Fahrschule gehen und danach eine weitere Fahrprüfung ablegen müssen.
Du hättest Deinen Motoradführerschein vor dem 19.01.2013 ausgehändigt bekommen müssen, dann würde der Führerschein nach 2 Jahren automatisch zum A unbegrenzt.
Deine Klasse A gilt nur für dreirädrige Fahrzeuge, da Du Deinen Autoführerschein vor dem 19.01.2013 gemacht hast und dieser deswegen auch für Trikes mit unbegrenzter Leistung gilt. Wer jetzt den Klasse B macht, darf damit keine Trikes mehr fahren und wird deswegen auch in Klasse A nichts eingetragen bekommen.
Du hast im Führerscheinrecht halt Bestandsschutz, deswegen dürfen so alte Säcke wie ich, die den Autoführerschein vor 1980 gemacht haben, Fahrzeuge bis 7,5t und auch Krafträder bis 125ccm fahren.
Das ist aber auch alles auf diesen Seiten hier erklärt, leider für die aktuelle Führerscheinregelung etwas unübersichtlich.