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Führerschein (D)
maghrebi
30.11.2008, 15:37 Uhr
Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen
hallo,
ich bin jetzt 16 und habe eine fage.
kann ich den führerschein mit 16 und halb oder mit 17 machen, ihn aber erst mit18 bekommen und somit fahren?(habe keine begleitperson)
Ellysa
30.11.2008, 15:53 Uhr
zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen
Nein, das geht aus guten Grund nicht. Wenn man über ein Jahr nicht fährt, ist es so, als wäre man nie gefahren. Habe schon sehr oft von Fällen gehört, wo die Leute dann nach eins, zwei Jahren Pause erstmal Fahrstunden brauchten.
Nachdem was ich gegoogelt habe, darf man frühestens 14 Tage vor dem 18. Geburtstag die Prüfung machen.
Ellysa
30.11.2008, 22:14 Uhr
zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen
Stimmt, sollte ich mir mal angewöhnen :o)
Georg_g
01.12.2008, 23:55 Uhr
zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen
Wenn man jemanden findet, der sich nur der Form halber als Begleitperson eintragen lässt (ohne später tatsächlich als Begleiter zu fungieren), dann kann man BF17 beantragen und somit die Theorieprüfung 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag machen. Frühestens mit 17 bekommt man dann seine Prüfungsbescheinigung und frühestens mit 18 Jahren den Führerschein.
Dem Sinn des begleiteten Fahrens entspricht das zwar nicht, aber es ist nicht vorgeschrieben, dass man tatsächlich regelmäßig mit einer Begleitperson unterwegs sein muss. Im Prinzip kann also jeder mit 16 1/2 anfangen, auch wenn er erst mit 18 Jahren fahren will.
maghrebi
02.12.2008, 16:36 Uhr
zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen
gibt es voraussetzungen was für eine begleitperson sich eintragen darf?
Ellysa
02.12.2008, 16:59 Uhr
zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen
Kumpel fragen ist nicht.
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrersche
in-mit-17.php
maghrebi
03.12.2008, 15:53 Uhr
zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen
also ich hab es nicht genau verstangen
kann ich den führerschein mit 16 und halb oder mit 17 machen, ihn aber erst mit18 bekommen und somit fahren?(habe keine begleitperson)
JA oder Nein
carhol
03.12.2008, 17:02 Uhr
zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen
nein, kannst du nicht
mfg
asdf555
03.12.2008, 21:59 Uhr
zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen
Die Fahrerlaubnis BF 17 ist mit der Auflage versehen, dass von ihr nur in Begleitung Gebrauch gemacht werden kann.
Die Frage ist m. M, ob der FE-Antrag bearbeitet und der Prüfauftrag erteilt wird, wenn (zunächst) keine Begleitperson genannt wird.
carhol
04.12.2008, 09:09 Uhr
zu: Führerschein mit 16 und halb machen aber mit 18 bekommen
das ist keine frage, der antrag wird nicht genehmigt.
mfg
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