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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
14.12.2008, 10:39 Uhr

Klasse A begrenzt im Ausland

Hallo liebe Gemeinde,

und zwar habe ich nun endlich seit nem halben Jahr meinen Motorradführerschein :D Da ich noch keine 25 bin, ist ja nun bei der Klasse A1 und A begrenzt auf der Rückseite des Führerscheins ein * wo auf das Feld mit dem Datum verwiesen wird, wann ich die praktische Prüfung bestanden habe. Angenommen die 2 Jahre Probezeit für A beschränkt sind um und ich fahre mit einer offenen Maschine ins Ausland. Da ich mal gehört habe, dass andere Länder diese 2 Jahres Regelung aus Deutschland nicht kennen, denken die Polizisten im Ausland, dass ich die Maschine nicht fahren darf, weil kein entsprechender Vermerk auf dem Führerschein eingetragen ist.

Nun meine Frage: Sollte man sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen, in dem das Datum ab wann man Klasse A unbegrenzt fahren darf eingetragen ist? Gibt es da tatsächlich Probleme, wenn ich einfach meinen Führerschein behalte?

Ich meine ich bezahle lieber nochmal 60 € für einen neuen Führerschein, bevor ich da evtl. im Ausland mit größeren Problemen rechnen muss.

Was haltet ihr davon? Habt ihr selbst schon negative Erfahrungen damit gemacht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
16.12.2008, 15:14 Uhr

zu: Klasse A begrenzt im Ausland

Hallo Bananensplit,
welches Ausland meinst Du denn? Außerhalb der EU solltest Du unbedingt den Führerschein ändern.
Innerhalb der EU trifft übrigens diese Zweijahres-Regelung überall zu (nur die Beschränkung auf 25 Jahre liegt bei den meisten Ländern bei 21 Jahre).
Aber trotzdem: ich rate Dir, einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Dann stehst Du auf der sicheren Seite, auch in Deutschland.

liebe Grüße
Lillie

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
17.12.2008, 15:32 Uhr

zu: Klasse A begrenzt im Ausland

Hallo Lilie,

erst einmal danke für deine Antwort. Ich meine eigentlich nahe liegende Länder wie Luxemburg, Niederlande, Frankreich.

Aber okay. Dann werd ich mir wohl mal in der nächsten Zeit einen neuen ausstellen lassen =/

Danke

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen sauber sein

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen