Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jw
19.08.2008, 17:08 Uhr

Welche Angabe zur Leermasse zählt?

Hallo zusammen,

ich haben einen Führerschein Klasse B, mein Fahrzeug hat eine Leermasse (Zulassungsbescheinigung Teil I, Buchstabe G) von 1170 kg, bei den Anmerkungen (Ziffer 22) steht aber "ZU G: BIS 1260". Mit der realen Leermasse dürfte ich durch nachgerüstete Anhängerkupplung, ein Reserverad in 195/50R15 auf Stahlfelge und einen Feuerlöscher, den ich immer mitführe ehr über 1200 kg liegen als darunter. Darf ich einen Hänger mit 1200 kg zGM ziehen, oder muss ich die >1200 kg in den Schein unter G eintragen lassen? Die gleiche Frage gilt auch für eine eventuelle 100-km/h-Zulassung des Zugs.

Danke,
Jens

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
27.11.2008, 19:59 Uhr

zu: Welche Angabe zur Leermasse zählt?

Hi, frag doch bei der Zulassungsstelle nach.

Mit jeder konkreten Antwort hier im Form besteht die Gefahr der unzulässigen Rechtsberatung.

Umfassender Rechtsrat darf nur durch einen Rechtsanwalt oder diesem gleichgestellte Personen erteilt werden.
Ist auch gut so, wenn man den Unfug hier im Forum liest.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.11.2008, 20:06 Uhr

zu: Welche Angabe zur Leermasse zählt?

Wenn du es ganz genau wissen möchtest, kannst du das Fahrzeug wiegen lassen und anschließend die tatsächliche Leermasse in die Papiere eintragen lassen.

Macht man das nicht, ist es strittig, welcher Wert für die führerscheinrechtliche Beurteilung gilt. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass der "Grundwert" gilt, in deinem Fall also 1170 kg. es gibt zu diesem Thema aber auch andere Auffassungen.

Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz war dieser Beitrag von mir übrigens nicht ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.11.2008, 05:31 Uhr

zu: Welche Angabe zur Leermasse zählt?

der tüv geht bei fahrerlaubnisprüfungen der klasse BE von dem niedrigeren wert aus, ist also für die berechnung der erforderlichen fe klasse entsprechend anzuwenden.

ist auch keine rechtsberatung sondern die aussage des leiters unserer zuständigen prüforganisation.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Der blaue Pkw muss mich abbiegen lassen

Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114

Wer etwas einkaufen will

Wer jemanden besuchen will

Wer Waren liefern muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?

Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten

So früh wie möglich hochschalten

So spät wie möglich zurückschalten