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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
29.06.2008, 02:54 Uhr

Personenzahl bei Klasse T

Ein Bekannter von mir ist Landwirt und befördert des Öfteren um die 12 - 15 Personen in einem geschlossenen Bauwagen. Der Bauwagen wird von einem Traktor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gezogen. Im Bauwagen sind Sitzgelegenheiten vorhanden, allerdings keine Gurte.

Frage:
Ist die Mitnahme von 12 Personen überhaupt erlaubt? Mein Bekannter sagt, er habe sich informiert: Solange es sich um einen geschlossenen Anhänger handelt, dürfe man mehr als 8 Personen mitnehmen.

Dies kann ich mir aber nicht so richtig vorstellen. Was sagt Ihr dazu?

Danke für die Antworten.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.06.2008, 10:34 Uhr

zu: Personenzahl bei Klasse T

§ 21 stvo
....Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

kommt also auf den grund der personenbeförderung an.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B

Sie dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Die entgegenkommenden Pkw dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Als Gegenverkehr brauchen Sie den Bus nicht besonders zu beachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112