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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern weisser-Phoenix
04.07.2008, 14:55 Uhr

Verkürzte Ausbildung?

Ich bin seit 24.09.1992 im Besitz der Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 2 in dem roten Führerschein, also heute wäre das dann demzufolge BCE... Die Führerscheinstelle sagte mir, dass ich vor einem gewissen Stichtag liege und somit einen einen leeren Bus ohne Passagiere fahren darf...
Ist es in diesem Falle möglich, dass ich durch den Erwerb einer Personentransportberechtigung automatisch in den Besitz der Klasse D komme, oder habe ich anderweitig die Möglichkeit durch eine Art "verkürzte Ausbildung" oder lediglich eine Überprüfung in den Besitz der Klasse D zu kommen? Was muss ich dafür tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.07.2008, 15:28 Uhr

zu: Verkürzte Ausbildung?

Der Vorbesitz der Klasse 2/CE hat in deinem Fall zur Folge, dass die praktische Ausbildung in der Klasse D deutlich reduziert ist. Die minimale Anzahl der Fahrstunden kannst du dir aus folgender Tabelle heraussuchen:
http://www.bundesrecht.juris.de/fahrschausbo_1999/
anlage_5_20.html


Natürlich ist auch eine Theorieausbildung und -Prüfung notwendig.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer länger als drei Minuten hält

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer sein Fahrzeug verlässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?

Abgefahrene Reifen

Defekte Schlussleuchten

Unzureichende Bremswirkung