Thorsten
27.11.2006, 22:18 Uhr
zu: Zulässige Gesamtmasse bei BE???
Könnte theoretisch 8750 kg sein.
DaRealAd
27.11.2006, 23:54 Uhr
zu: Zulässige Gesamtmasse bei BE???
Hier muss man zwei Seiten betrachten.
1) Das Fahrerlaubnisrecht: Hier gibt es bei BE keine Gewichtsgrenze (außer den 3,5 t fürs Zugfahrzeug). D.h. wenn man einen Zug mit 12 t führen würde, wäre es kein Fahren ohne Fahrerlaubsnis solange das Zugfahrzeug max 3,5 t wiegt.
2) Das Zulassungsrecht: Die Anhängelast ist bei Pkw auf das zGG des Zugfahrzeugs und bei LKW mit Druckluftgebremstem Hänger auf das 1,5-fache des zGG beschränkt. Daher ergeben sich die 8,75 t. Meistens sind die Werte seitens des Herstellers schon begrenzt (Siehe Eintragung im Fahrzeugschein). Ein Verstoß hiergegen wäre lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Bei Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ist die Anhängelast gar nicht begrenzt. Hier wäre also noch mehr möglich.
Ripper
28.11.2006, 17:37 Uhr
zu: Zulässige Gesamtmasse bei BE???
Vielen Dank schonmal. Aber dann frag ich nochmal direkt. Dürfte ich ein Feuerwehrfahrzeug (LKW) fahren, dass 7,5t wiegt?
Chris021983
28.11.2006, 18:09 Uhr
zu: Zulässige Gesamtmasse bei BE???
Die Klasse B berechtigt dich zum fahren von Kraftfahrzeugen bis 3,5t zgg + einen anhänger von max. 750Kg zgg. ( Sonderregelungen nicht beachtet.
Mit der klasse BE darfst du hinter einem Fahrzeug von 3,5t zgg einen anhänger grösser als 750Kg bewegen.
Ausschlaggebend ist die zgg des Zugfahrzeuges, und da das Feuerwehrfahrzeug eine grössere zgg als 3,5t ist brauchst du dafür Klasse C, und darfst es mit Klasse B nicht fahren!
DaRealAd
28.11.2006, 18:21 Uhr
zu: Zulässige Gesamtmasse bei BE???
C1 würde für 7,5 t reichen ... :-)
Chris021983
28.11.2006, 18:25 Uhr
zu: Zulässige Gesamtmasse bei BE???
@DaRealAd
Besten dank für die Ergänzung hab die 1 wohl unterschlagen.