Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rainer2006
17.03.2006, 18:29 Uhr

LKW Führerscheinumtausch versäumt !

Hallo
Ich habe aus unkentnis versäumt mich ärztlich untersuchen zu lassen als ich über 50 war jetzt brauche ich den Schein wieder aber ich soll die tioretische und praktische Prüfung wiederholen .
Ich biete dem jenigen 100 euro der mir einen weg nennt wo ich meinen führerschein erfolgreich und unbürokratisch umschreiben lassen kann. ich bin jetzt 53 und habe die 2 jahresfrist überschritten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
17.03.2006, 20:04 Uhr

zu: LKW Führerscheinumtausch versäumt !

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als die Prüfungen neu zu machen. Jetzt hat deine Fahrerlaubnis nur noch bis zur Klasse C1E Gültigkeit (maximal 7,5 t + Anhänger (noch ein paar Einschränkung hierbei)).

Wenn die 2 Jahre abgelaufen sind, musst du die praktischen und theoretischen Prüfungen für die Klassen C und CE neu machen, da führt kein Weg dran vorbei.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005

Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße

Auf den Anfang einer Autobahn

Auf das Ende einer Autobahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren