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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ola
07.02.2006, 23:01 Uhr

Sehhilfe gewechselt

Hallo! Folgendes:
Ich habe meinen Führerschein ab 17, also erstmal nur diesen einen Zettel, dass ich mit Begleitung fahren kann und bla. Habe, als ich in der Fahrschule war, eine Brille getragen und mich auch so angemeldet. Doch nun habe ich Kontaktlinsen, mit denen ich auch 100% sehen kann. Was soll ich denn unternehmen, soll ich nen neuen Sehtest machen und diesen dann vor dem richtigen Führerscheinabholen vorzeigen, oder jetzt schon irgendwo vorzeigen und ummelden, was genau soll ich jetzt tun? Was kann denn passieren, wenn ich nichts mache?
Danke für die Antworten im voraus.
Gruß, Ola

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuela
11.02.2006, 14:38 Uhr

zu: Sehhilfe gewechselt

hi blos kann auf den führerschein oder stehen brille oder kontaktlinsen ich glaube für brille steht dann 1.1 und kontaktlinsen 1.2 für sehhilfe steht dann aber nur 1 gruß manu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.02.2006, 15:42 Uhr

zu: Sehhilfe gewechselt

Im Normalfall wird aber nur die allgmeine Auflage "Sehhilfe" eingetragen. Eine explizite Beschränkung auf Brille oder Konaktlinsen wird nur vorgenommen, wenn es irgendwelche medizinischen Gründe gibt. (Die beim Führerscheinantrag dann im augenärztlichen Gutachten enthalten wären)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen sauber sein

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten