Andreas Wismann
28.05.2005, 14:11 Uhr
zu: "versteckte" klasse
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt das so, dass der Inhaber der Klasse T automatisch die Klasse S mitfahren darf.
§ 6 Abs. 3: "Außerdem berechtigen (...) Fahrerlaubnisse der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, S und L."
Also ist dazu keine ausdrückliche Eintragung im Führerschein nötig. Gleichwohl wird die Klasse S bei den neureren Führerscheinen mit eingetragen.