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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stoned
29.05.2005, 10:47 Uhr

A nach B?

Hi, habe mal gelesen, dass man Kl. A, wenn man sie maximal 1 Jahr nach Kl. B macht, vergünstigt machen kann in Form von Ausfall bestimmter (Fahr-?)Stunden. Stimmt das und was fällt dabei weg?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.05.2005, 11:46 Uhr

zu: A nach B?

Nur bei der Theorie spart man sich ein paar Stunden. Statt den 12 Doppelstunden Grundstoff brauchst du nur 6 Stunden (und zusätzlich 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff).
Auch der Prüfungsbogen für die Theorie hat dann weniger Fragen (natürlich auch weniger erlaubte Fehler dann)

Dabei ist allerdings die Zeit seit dem Erwerb der Klasse B egal, das gilt immer.

Im Bereich der Praxis-Pflicht-Stunden gibt es keine Änderungen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B

Der entgegenkommende Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h