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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Goldi01
10.05.2005, 21:27 Uhr

Klasse T wird nicht nachgetragen!

Hallo eine Frage, vor 3-4 jahren habe ich mir eine neuen Führerschein ausfertigen lassen:
alt Klasse 3 auf neu! Nun habe ich festgestellt daß mir die neue Klasse T fehlt ist es rechtens daß sie mir, auch auf Antrag hin, nicht nacheingetragen wird, trotz landwirtschaftlicher Tätigkeit! Ich komme mir da ziemlich verebbelt vor, schließlich hat mich bei der umschreibung keiner darauf aufmerksam gemacht daß ich die Klasse T nur bei der Umschreibung eintragen lassen kann!

Mit freudlichen Grüßen Gerhard

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.05.2005, 21:59 Uhr

zu: Klasse T wird nicht nachgetragen!

Bei der Umschreibung des alten 3er Scheins wird die Klasse T nur gegen Antrag und Nachweis der Tätigkeit umgeschrieben. Wenn du sie damals nicht beantragt hast, ist das rechtens. Nach dem Umschreiben hättest du noch 2 Jahre gehabt die Klasse nachtragen zu lassen. Nach Ablauf der Frist ist eine neue Prüfung nötig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf einen Radweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen