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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Goldi01
10.05.2005, 21:27 Uhr

Klasse T wird nicht nachgetragen!

Hallo eine Frage, vor 3-4 jahren habe ich mir eine neuen Führerschein ausfertigen lassen:
alt Klasse 3 auf neu! Nun habe ich festgestellt daß mir die neue Klasse T fehlt ist es rechtens daß sie mir, auch auf Antrag hin, nicht nacheingetragen wird, trotz landwirtschaftlicher Tätigkeit! Ich komme mir da ziemlich verebbelt vor, schließlich hat mich bei der umschreibung keiner darauf aufmerksam gemacht daß ich die Klasse T nur bei der Umschreibung eintragen lassen kann!

Mit freudlichen Grüßen Gerhard

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.05.2005, 21:59 Uhr

zu: Klasse T wird nicht nachgetragen!

Bei der Umschreibung des alten 3er Scheins wird die Klasse T nur gegen Antrag und Nachweis der Tätigkeit umgeschrieben. Wenn du sie damals nicht beantragt hast, ist das rechtens. Nach dem Umschreiben hättest du noch 2 Jahre gehabt die Klasse nachtragen zu lassen. Nach Ablauf der Frist ist eine neue Prüfung nötig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung