bml-tina
02.05.2005, 11:27 Uhr
Verkehrpsychologische Beratung
Hallo!
Wenn man gerade eine verkehrspsychologische Untersuchung macht, aber noch eine andere Bußgeldsache oder sonstiges hat, was noch nicht zu Ende bearbeitet wurde, stimmt das, das man die 2 punkte denn nicht gut geschrieben bekommt?
Knacker
07.05.2005, 19:27 Uhr
zu: Verkehrpsychologische Beratung
Haha GLÜCKWUNSCH !!! - du hast also mind. 14 Punkte wenn du dazu verdonnert wurdest!!! Unter 14 ist es ja freiwillig...
Das V-Beratungsgespräch bringt immer 2 Punkte, solange du nicht eine weitere Sache am Hals hast bzw. bereits begangen hast, die dazu führt dass du deine 18 Punkte erreichst! Denn es zählt der Zeitpunkt der Tat und nicht wann es rechtskräftig wird ;-)
Was war zuerst da, Henne oder Ei... ?
Mfg
bml-tina
12.05.2005, 14:33 Uhr
zu: Verkehrpsychologische Beratung
Kriegt denn auch Kfz-Amt mit (wo ich ja diesen Zettel abgeb) das mit, auch wenn das übers amtsgericht läuft?