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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blodkult
03.02.2009, 15:48 Uhr

Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Hallo, ihr!

besitze seit fast einem Jahr den A1 Führerschein und möchte demnächst meinen B beginnen. Ich wollte mich jetzt mal informieren, wie es denn aussieht und was ich nun für Vor- bzw. Nachteile hab, wenn ich jetzt die Erweiterung durchführe. Vorallem interessiert mich, ob es mich im Verhältnis zu jemandem, der nicht als Erweiterung sondern als Erstwerwerb den Führerschein macht, weniger kostet.
Gruß
Blodkult

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 15:54 Uhr

zu: Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Du musst nur 6 statt 12 Grundunterrichte in der Theorie besuchen. Ob bzw. in welchem Umfang sich dadurch die Grundgebühr ermäßigt, musst du deinen Fahrlehrer fragen. Das ist frei verhandelbar.

Bei der praktischen Ausbildung ändert sich durch den Vorbesitz von A1 nichts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blodkult
03.02.2009, 15:57 Uhr

-

Und bei der Prüfung, ändert sich da ws?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 16:03 Uhr

zu: Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Bei der Theorieprüfung bekommst du nur 20 statt 30 Fragen, darfst dafür aber auch nur 6 statt 10 Fehlerpunkte haben.

Preislich ändert sich nichts.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf Brücken

Auf Strecken, die durch Wald führen

Auf stark befahrenen Strecken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B

Ich muss warten

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden